Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
POL-SU: Unfall unter Alkoholeinfluss/Beifahrer aus Auto geschleudert
Neunkirchen-Seelscheid (ots)
Am frühen Sonntagmorgen (14. Juli) kam es in Neunkirchen-Seelscheid zu einem Verkehrsunfall mit einem Verletzten. Gegen 04:45 Uhr lenkte ein 25 Jahre alter Mann aus Siegburg sein Auto über die Hennefer Straße in Fahrtrichtung Hennef. In der Ortslage Wolperath geriet der rechte Vorderreifen des VW aus bislang ungeklärter Ursache gegen den rechten Bordstein und wurde dadurch beschädigt. Der Polo blieb auf der Fahrbahn und kam knapp 90 Meter später zum Stehen. Der ebenfalls 25 Jahre alte Beifahrer hatte ersten Erkenntnissen zur Folge im Gegensatz zum Fahrer keinen Sicherheitsgurt angelegt. Der Mann aus Hennef wurde bei dem Unfall durch das offene Fenster der Beifahrertür aus dem Pkw geschleudert und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Nach einer ersten Behandlung durch einen Notarzt vor Ort, brachte ein Rettungswagen den Verletzten zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Der Fahrer selbst blieb unverletzt. Da die Polizisten, die den Unfall aufnahmen, bei dem Siegburger jedoch Alkoholgeruch in der Atemluft wahrnahmen, führten sie einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von knapp 0,6 Promille. Der Fahrer wurde daraufhin ebenfalls in ein Krankenhaus gebracht, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Der am Pkw entstandene Sachschaden beläuft sich auf schätzungsweise 2500 Euro. Den Autofahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall und Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses. Die Polizei weist deutlich auf die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss hin. Auch wenn man denkt, man habe nur wenig Alkohol konsumiert und könne noch Autofahren, kann es schnell zu Fahrunsicherheiten kommen, die gegebenenfalls schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können. Daher gilt weiterhin: Don't drink and drive. Weiter weist die Polizei auf die Gurtpflicht hin. Wer nicht angeschnallt ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Wer Kinder ohne vorschriftsmäßige Sicherung befördert, dem drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Das größte Risiko bei der Nichtbeachtung der Gurtpflicht sind jedoch Verletzungen bis hin zum Tod. (Uhl) #Leben
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