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POL-SU: Autofahrer ohne Kindersicherung und mutmaßlich ohne Zulassung unterwegs

Sankt Augustin (ots)

Am Montag (07. Oktober) führten Beamte der Polizei in Sankt Augustin auf der Siegstraße in Menden eine Verkehrskontrolle durch. Dabei fiel ihnen gegen 16:25 Uhr ein Fahrzeug auf, auf dessen Rückbank zwei Kinder saßen, von denen eines augenscheinlich nicht gesichert war. Der Wagen mit französischen Kennzeichen wurde angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der 46 Jahre alte Fahrer aus Troisdorf mit seiner sechsjährigen Nichte und dem fünfjährigen Neffen unterwegs war. Das Mädchen hatte zwar einen Sicherheitsgurt angelegt, saß aber ohne vorgeschriebene Sitzerhöhung oder vorgeschriebenen Kindersitz auf der Rückbank. Auch der Junge saß ohne entsprechenden Sitz im Fond des Kraftfahrzeugs und war zudem nicht angeschnallt. Der Onkel gab an, die Kinder lediglich im Auftrag seines Bruders abgeholt zu haben. Er wisse, dass die Kinder eigentlich auf entsprechenden Sitzen befördert werden müssten, jedoch habe er jetzt einfach seinem Bruder helfen wollen. Auch habe der 46-Jährige den Fünfjährigen immer wieder aufgefordert, sich anzugurten, jedoch habe das Kind nicht auf ihn gehört. Eine Überprüfung der französischen Kennzeichen, die an dem BMW angebracht waren, ergaben, dass diese aktuell nicht vergeben sind und letztmalig auf einen Peugeot zugelassen waren. Im Auto ergaben sich Hinweise auf ein deutsches Kennzeichen, welches jedoch vor Kurzem außer Betrieb gesetzt wurde. Bei näherer Betrachtung der angebrachten französischen Kennzeichen erhielten die Polizisten Hinweise darauf, dass sie gefälscht sein könnten und der BMW somit aktuell nicht zugelassen ist. Die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug wurde untersagt. Den Troisdorfer, der angab das Fahrzeug vor wenigen Tagen mit den beanstandeten Kennzeichen gekauft zu haben, erwartet eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Außerdem wird ihm ein Verstoß gegen die Vorschriften zur Beförderung von Kindern vorgeworfen. Die Polizei weist darauf hin, dass Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in Kraftfahrzeugen nur in einem entsprechenden Kindersitz und natürlich nur mit angelegtem Sicherheitsgurt mitgenommen werden dürfen. (Uhl) #Leben

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