POL-SO: Kreis Soest - Halloweenstreiche: nicht immer harmlos
Kreis Soest (ots)
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, der Nacht vor Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch im Kreis Soest Halloween gefeiert. Kinder ziehen gruselig verkleidet von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen. Wenn fremdes Eigentum beschädigt, beispielsweise ein Auto beim Einwickeln mit Toilettenpapier zerkratzt wird, ist das eine Sachbeschädigung. Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Hinzu kommt, dass die Täter den entstandenen Schaden ersetzen müssen. Zwar können Kinder bis zum 14. Lebensjahr strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie noch nicht schuldfähig sind. Aber schon Siebenjährige oder - bei Verletzung der Aufsichtspflicht - die Eltern, können für die Wiedergutmachung entstandener Schäden, zur Verantwortung gezogen werden. "Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder darüber aufklären, was noch als Streich durchgeht, was eine Sachbeschädigung ist und welche Konsequenzen daraus folgen", betont Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
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