POL-SO: Möhnesee - Nach Kontrolle festgenommen
Möhnesee (ots)
Am Dienstag, gegen 23.30 Uhr, kontrollierten die Beamten einen Wagen in der Syringer Straße in Völlinghausen. Hierbei lösten sie versehentlich einen akustischen Signalton (Yelpton) aus. Ein Zeuge im nahegelegenen Kammerherrnweg schaute aufgrund dessen kurz aus dem Fenster, da er an eine aktivierte Alarmanlage dachte. Hierbei sah er eine Person, die sich von einem Opel entfernte. Er stellte nun fest, dass sich an dem Wagen zwei verschiedene Autokennzeichen befanden, worauf der er die Polizei verständigte. Diese traf gegen 23.45 Uhr dort. Nach der Fahndungsüberprüfung war klar, dass die beiden angebrachten Kennzeichen im Februar und März dieses Jahres entwendet worden waren. Da der Motor des Wagens noch warm war, bestand der Verdacht, dass jemand widerrechtlich den Wagen im Straßenverkehr geführt haben könnte. Zirka 15 Minuten später trafen weitere eingesetzte Polizeibeamten in der nahegelegenen Syringer Straße einen 46-jährigen Mann vom Möhnesee an. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl bestand. Im Rahmen seiner Durchsuchung konnten auch noch ein Einhandmesser, ein Elektroschocker und eine Stahlrute aufgefunden werden. Die Beamten erinnerten sich nun, dass der Beifahrer der Fahrzeugkontrolle, um 23.30 Uhr, einen Opelschlüssel mit sich führt. Er wurde an seiner Wohnanschrift aufgesucht und zu dem Fahrzeugschlüssel befragt. Hierbei gab er an, dass er den Schlüssel im Auftrag des 46-Jährigen in Verwahrung genommen hätte und händigte ihn den Beamten aus. Bei einer anschließenden Durchsuchung des Opels konnte vier weitere Autokennzeichen und Werkzeuge aufgefunden werden. Die Autokennzeichen stammen ebenfalls aus einem Diebstahl und von bereits abgemeldeten Fahrzeugen. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen muss nun geprüft werden, ob gegebenenfalls das Werkzeug mit weiteren Straftaten in Verbindung stehen könnte. Da der Mann vom Möhnesee nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis besteht muss er sich nicht nur hierfür, sondern auch noch wegen Diebstahls von Kennzeichen, Kennzeichenmissbrauchs, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten. (reh)
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