POL-UN: Unna - Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Unna stoppte am Vormittag des 24.05.2023 ein Fahrzeuggespann in Unna-Siddinghausen auf der Hauptstraße in Richtung Bundesstraße 1.
Unna (ots)
Der Fahrer des Abschlepp-Lkw befand sich zusammen mit einem nicht fahrbereiten Gelenkbus auf dem Weg nach Polen. Das auffällige Gespann war jedoch nicht im Besitz einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde und wies keinen gültigen Versicherungsschutz auf. Nach Angaben des Beifahrers, wurde der Gelenkbus kürzlich in Fröndenberg erworben und sollte nach Polen gebracht werden, um als Ersatzteilträger genutzt zu werden. Da es sich jedoch nicht um einen regulären Abschleppvorgang handelte, sondern um ein nicht genehmigtes Schleppen, waren bestimmte rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt. Dazu gehören unter anderem die erforderliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sowie der Nachweis eines Versicherungsschutzes für den abgeschleppten Gelenkbus gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Gelenkbus, der rechtlich als Anhänger gilt, kein Ausfuhrkennzeichen besaß, obwohl dies für den Transport erforderlich gewesen wäre. Des Weiteren wurde die zulässige maximale Fahrzeuglänge von 18 Metern erheblich überschritten. Vor Ort ergab eine Messung eine Gespannlänge von 25,70 Metern. Gemäß den Vorschriften hätte das Fahrzeug auf einem Tieflader verladen und transportiert werden müssen. Als Sicherheitsleistung musste der Fahrer eine Geldstrafe zahlen. Aufgrund der fehlenden Möglichkeit, das Gespann an der Kontrollörtlichkeit zu belassen, wurde es zurück nach Fröndenberg eskortiert und auf einem Firmengelände abgestellt. Die örtliche Polizei weist darauf hin, dass Verstöße gegen Verkehrsregeln und Genehmigungsvorschriften erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen und das Wohl aller Verkehrsteilnehmer gefährden können. Verkehrsteilnehmer werden daher aufgefordert, die geltenden Vorschriften und Regelungen stets einzuhalten, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.
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