POL-VIE: Schwalmtal-Hehler: Ehemalige Kent-School- das Betreten von Privatgelände ist verboten!
Schwalmtal-Hehler: (ots)
Immer noch zieht das Gelände der ehemaligen Kent School ungebetene Besucher an, da es in Internetforen als "Spuk- oder Gespensterort" bei interessierten Menschen offenbar eine hohe Anziehungskraft ausübt. Am Freitagabend widerstanden vier 17-22 Jahre alte Deutsche aus Hückelhoven dieser Anziehungskraft offenbar nicht und kletterten über den Zaun auf das Privatgelände. Dieser Hausfriedensbruch blieb nicht unbeobachtet. Die Einsatzkräfte der Polizei überprüften die vier Eindringlinge und fanden bei ihnen Messer und Schreckschusspistolen nebst Munition, was ihnen nun zusätzlich zur Anzeige wegen Hausfriedensbruchs nun auch noch eine wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz beschert.
Die Polizei appelliert einmal mehr: Dieser Eventtourismus allerdings sollte seine Grenzen an der Einfriedung des Geländes haben. Es handelt sich nämlich bei dem großen Areal um Privatgelände, das ohne die Erlaubnis des Eigentümers nicht betreten werden darf. Leider muss die Kripo sich aber immer wieder mit Strafanzeigen beschäftigen: Menschen mit einem Faible für Mythen, Vampire oder anderen Gespenster dringen immer wieder widerrechtlich und gelegentlich auch durch Beschädigen fremden Eigentums (Zaun durchschnitten) auf das Gelände ein, in der Hoffnung, die Spukgestalten anzutreffen. Die Wahrscheinlichkeit, Polizisten im Einsatz anzutreffen, ist aber deutlich größer. Die Folge des Betretens sind dann keine außerirdischen Kontakte, sondern schlichtweg Begegnungen mit wahrhaftigen Polizisten, die ggf. folge- und kostenträchtige Gerichtsverfahren nach sich ziehen können. Also bittet die Polizei im Kreis Viersen noch einmal darum, das Privateigentum und die Gesetze zu achten und sich keinen Zugang auf das Privatgelände zu verschaffen. Wenn Sie an der Kent-School interessiert sind, so müssen Sie hoffen, dass sich der "Vampir oder Geist" bis an den Zaun herantraut, vor dem die Eventtouristen bitte auf sein Erscheinen zukünftig warten mögen./ah (643)
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