POL-VIE: Brüggen: Raserurteil des Amtsgerichts Nettetal: Vielleicht bringt das die unverantwortlichen Verkehrsteilnehmer zur Verhaltensänderung?
Brüggen: (ots)
Gerne veröffentlichen wir das in diesen Tagen ergangene Urteil des Amtsgerichts Nettetal gegen einen 25-jährigen Deutschen aus Brüggen. Der Mann war im Sommer 2020 einer Zivilstreife der Kriminalwache in Bracht aufgefallen, weil er mit (laut-)starken Beschleunigungsaktionen und deutlich überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Pkw im Ortskern Bracht unterwegs war. Dabei beschleunigte er streckenweise sein Fahrzeug bei erlaubten 50 km/h auf 100-130 km/h. Erst auf der B 221 konnte die rücksichtlose und verkehrsgefährdende Fahrt des jungen Mannes gestoppt werden. Die Einsatzkräfte zeigten den Autofahrer wegen des Verdachts an, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet zu haben. Der § 315 d Strafgesetzbuch droht demjenigen eine Bestrafung von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe an, der "sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Dies sah das Amtsgericht Nettetal als erwiesen an und verurteilte den Autofahrer zu 60 Tagessätze von 35EUR sowie zu 8 Monaten Führerscheinentzug. Da die Fahrerlaubnis bereits seit 2 Monaten vorläufig entzogen ist, darf der Brüggener erst in sechs Monaten einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Dann wird zu prüfen sein, ob er wieder eine Fahrerlaubnis bekommt. Der Raser hatte nämlich bereits sechs Punkte auf seinem Konto in Flensburg angehäuft, bevor er mit dieser Tat im Sommer aufgefallen ist, die seinem Kontostand weitere zwei Punkte hinzufügt. Wir hoffen, mit dieser Veröffentlichung deutlich zu machen, dass "Rasen" kein Kavaliersdelikt ist und dass man auch dann eine Strafe wegen Veranstaltens eines Rennens bekommen kann, wenn man keinen Renngegner hat. Es handelt sich um einen Straftatbestand. Eine Verurteilung kann durchaus auch Aufnahme in ein polizeiliches Führungszeugnis finden und wird eine mögliche Lehrstellen- und Arbeitssuche dann nicht erleichtern./ah (263)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Viersen
Pressestelle
Antje Heymanns
Telefon: 02162/377-1191
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de
Original content of: Kreispolizeibehörde Viersen, transmitted by news aktuell