POL-VIE: Kreis Viersen: Nach Wildunfall nicht einfach weiterfahren
Kreis Viersen (ots)
Nach vier toten Rehen am Donnerstagmorgen setzte sich die unschöne Reihe auch am Donnerstagabend und am Freitagmorgen fort. Bei einem Unfall war es eine unbeteiligte Autofahrerin, die das sterbende Tier auf der Straße fand und die Polizei alarmierte.
Dazu wichtige Hinweise:
Wer an einem Wildunfall beteiligt ist, darf nicht einfach weiterfahren. Es ist zwar richtig, dass man nicht wegen der klassischen "Fahrerflucht" belangt wird, aber: Wenn man ein verletztes Tier zurücklässt, könnte es sich um einen Verstoß gegen den Paragraphen 17 des Tierschutzgesetzes handeln. Ein solcher wird mit teils empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafen geahndet.
Ein totes Tier einfach mitzunehmen, ist übrigens Wilderei. Auch hier gilt: Geldstrafe oder Haft von bis zu drei Jahren.
Ein Wildunfall ist immer auch ein Unfall. Und wer an einem Unfall beteiligt ist, muss die Unfallstelle entsprechend absichern. Das ist ganz wichtig. Denn sonst könnte es zu Folgeunfällen kommen, die dann möglicherweise noch schlimmer ausgehen als der ursprüngliche Unfall. /hei (291)
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen
Telefon: 02162/377-1194
pressestelle.viersen@polizei.nrw.de
Original content of: Kreispolizeibehörde Viersen, transmitted by news aktuell