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POL-WES: Wesel - Nachtrag: Verdächtiges Ansprechen von Kindern
Polizei bittet um Versachlichung in der öffentlichen Diskussion und gibt Tipps

Wesel (ots)

In den letzten Tagen kam es zu mehreren Meldungen zu verdächtigem Ansprechen von Kindern.

So sehr derartige Ereignisse oder Meldungen die Gemüter erhitzen, so sehr eskalieren auch die Diskussionen in sozialen Netzwerken und Chatgruppen.

Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang nochmal um eine Versachlichung in der öffentlichen Diskussion, denn Hysterie und Hate Speech helfen hier nicht weiter. Unaufgeregte Wachsamkeit und angemessenes Besprechen der Thematik, gemeinsam mit Ihrem Kind, ist oft sinnvoller.

Bezüglich des verdächtigen Ansprechens von Kindern gibt die Polizei erneut folgende Tipps:

Das Ansprechen eines Kindes stellt für sich alleine keine Straftat dar. Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder Ähnlichem muss keine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein.

Es könnte sich vielmehr um eine unbedachte aber unkluge Geste eines Erwachsenen handeln. Bei den Betroffenen kann dies jedoch zu Besorgnis und Unsicherheit führen. Es passiert dann leider immer wieder, dass sich in diesem Kontext harmlose Situationen verselbstständigen und eine komplette Elternschaft in Aufruhr bringen. Hierdurch werden nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder verunsichert.

Bitte sprechen Sie frühzeitig die Polizei oder die Schule bzw. die KiTa an, wenn Sie sich Sorgen machen. Wenden Sie sich bitte nicht per WhatsApp, Facebook usw. an andere Eltern. Dies ist meist nicht hilfreich, sondern bewirkt eine unkontrollierbare Dynamik. Überlassen Sie die Information der Schul- bzw. KiTa-Leitung oder der Polizei.

Bedenken Sie, dass erfahrungsgemäß für aufgeklärte, informierte und selbstbewusste Kinder ein geringeres Opferrisiko besteht. Besprechen Sie daher im Vorfeld nachfolgende Aspekte:

Lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen zur Schule gehen und sich in Gruppen z.B. auf Spielplätzen aufhalten.

Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo es auf seinem Schulweg im Notfall Hilfe finden kann. Schaffen Sie so "Rettungsinseln" für Ihr Kind. Das können Geschäfte, Lokale, Tankstellen o.ä. sein.

Ihr Kind sollte immer denselben Weg zur Schule benutzen, damit es auf diese "Rettungsinseln" zurückgreifen kann.

Ihr Kind muss auch Erwachsenen gegenüber den Mut haben zu sagen, dass es etwas nicht will!

Ihr Kind sollte nicht an Fahrzeuge herantreten, wenn es daraus angesprochen wird. Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden.

Ihr Kind sollte auf sich aufmerksam machen, wenn es sich bedroht fühlt. Es sollte laut um Hilfe schreien und direkt zu anderen Personen gehen, um sich Hilfe zu holen.

Bringen Sie Ihrem Kind bei: "Weglaufen ist nicht feige!"

Erklären Sie Ihrem Kind, dass es in Notfällen jederzeit über Telefon oder Handy (auch ohne Guthaben) den Polizeinotruf 110 anrufen kann.

Wenn Ihrem Kind auf dem Schulweg etwas verdächtig vorgekommen ist, sollte es sofort seinen Lehrern und Ihnen davon erzählen.

Halten Sie Ihr Kind dazu an, sich an Absprachen zu halten und pünktlich zu sein, damit Sie sich auf Ihr Kind verlassen können und sich keine unnötigen Sorgen machen. Machen Sie es umgekehrt genauso - Ihr Kind lernt an Ihrem Modell.

Bringen Sie Ihrem Kind bei, auf sein Bauchgefühl zu vertrauen, wenn es eine Situation nicht sofort sicher einschätzen kann.

Warnen Sie dabei nicht vor 'Fremden', sondern vor 'Taten'. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff "fremd" oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht ("Der kennt mich doch").

Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. Die Regel gilt: "Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand sonst!"

Sollte ihr Kind von einem Vorfall berichten, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:

Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren. Ihre ruhige Reaktion wird maßgeblichen Einfluss darauf haben, dass Ihr Kind das Erlebte gut verarbeitet.

Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es bei Ihnen in Sicherheit ist.

Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.

Glauben Sie Ihrem Kind.

Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne "nachzubohren".

Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten und legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.

Machen Sie keine Vorhaltungen (...aber ich habe Dir doch hundert Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst...) - bestärken Sie vorbildliches Verhalten.

Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können.

Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.

Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur Täterbeschreibung erforderlich.

PR

Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Wesel
Pressestelle
Telefon: 0281 / 107-1050
Fax: 0281 / 107-1055
E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de
https://wesel.polizei.nrw

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