POL-WES: Schermbeck - Polizei sucht Geld-Abholer nach Telefon-Betrug
Schermbeck (ots)
Am vergangenen Dienstag, 26. November, ist eine 85-jährige Schermbeckerin Opfer von Betrügern geworden. Ein angeblicher Kriminalbeamter holte einen hohen Geldbetrag an der Straße "Im Trog" ab.
Die Seniorin erhielt am Montag, 25. November, einen Anruf von einem vermeintlichen Kriminalbeamten. Der Anrufer gab vor, dass die Seniorin im Visier von Einbrechern sei. Er fragte die Seniorin, ob sie Bargeld und Wertgegenstände habe. Als die Seniorin antwortete, sie habe nichts, sagte der Anrufer, er werde sich wieder melden.
Am gleichen Tag meldete sich der Anrufer nachmittags und suggerierte der Seniorin, dass ihr Geld bei der Bank in Gefahr sei. Es gebe einen Maulwurf bei dem Geldinstitut, der in den nächsten Tagen Geld abheben und sich bereichern wolle. Der Anrufer forderte die Seniorin auf, Geld bei der Bank abzuheben und nach Hause zu nehmen. Das tat die Seniorin am Dienstagvormittag, 26. November. Nach erneuter Aufforderung deponierte die 85-Jährige das Geld vor ihrer Haustür, wo es ein Komplize des Anrufers abholte.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in diesem Betrugsfall übernommen. Diese dauern an. Die Kripo sucht den Abholer des Geldes. Er ist schlank, etwa 25 Jahre alt und trug eine Baseballcap. Zeugen, die auffällige Beobachtungen gemacht haben, sollen sich bei der Polizeiwache Ost in Dinslaken unter der Telefonnummer 02064 / 622-0 melden.
Die Polizei rät:
Seien Sie misstrauisch, wenn Sie jemand um Geld, Gold oder Schmuck bittet. Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner, oft ein angeblicher Enkel, Verwandter oder eine Amtsperson, Geld von Ihnen fordert! Auch wenn man Ihnen sagt, dass sie nicht auflegen sollen! Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist. Rufen Sie die Verwandten an! Übergeben Sie niemals Geld an Ihnen unbekannte Personen. Wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt, informieren Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 110 und, wenn möglich, Verwandte. Wenden Sie sich auf jeden Fall an die Polizei, wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind und erstatten Sie eine Anzeige.
DF (Ref-Nr. 241130-1956)
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