POL-H: Nachtragsmeldung zur Presseinformation Nr. 4 v.10.Januar 2008 Alkohol- und Drogenkontrollen im Stadtgebiet Hannover 24-Jähriger flüchtet vor Kontrolle, Haltenhoffstraße/Herrenhausen
Hannover (ots)
Wie bereits berichtet, sind schon im letzten Jahr im gesamten Bereich des Stadtgebiets und der Region Hannover die Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr durch die Beamten der Polizeidirektion Hannover erhöht worden. In Rahmen dieser Verkehrssicherheitsarbeit führte die Polizeiinspektion West in ihrem Zuständigkeitsbereich am gestrigen Tage in der Zeit von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr solche Schwerpunktkontrollen durch. Zunächst überprüften die Schutzleute bis etwa 16:00 Uhr Fahrzeugführer an der Lavesallee, der Herrenhäuser und der Bornumer Straße. Anschließend postierten sich die Beamten bis zum Einsatzende an der Haltenhoffstraße, der Wunstorfer- und der Spinnereistraße. Insgesamt kontrollierten sie 334 Fahrzeuge. Das Gros der kontrollierten Autos und ihrer Fahrzeugführer konnte, ohne bemängelt zu werden, die Fahrt fortsetzten. Gegen drei 24-, 25- und 34-jährige Männer wurden Ordnungswidrigkeiten-verfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss eingeleitet. Der 24-jährige Autofahrer war gegen 18:15 Uhr mit seinem VW Golf an der Haltenhoffstraße unterwegs. Kurz vor der Kontrollestelle wendete er sein Auto und flüchtet. Dennoch konnten die Polizisten den Golffahrer einholen und stoppen. Bei seiner Überprüfung stellten sie fest, dass er den VW offensichtlich unter Drogeneinfluss steuerte. Ein Btm - Schnelltest erhärtete den Verdacht, sodass dem 24-Jährigen eine Blutprobe entnommen wurde. Zur Erklärung der Flucht äußerte der Betroffene, dass er an der Einsatzstelle einen Unfall vermutete und diesen aus Zeitgründen umfahren wollte. Im VW Golf des 25-Jährigen fanden die Ermittler zusätzlich eine geringe Menge Marihuana, sodass sich der Mann außerdem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten muss. Vier weitere Fahrzeuge entsprachen nicht den Anforderungen der Verkehrsvorschriften. Aus diesem Grunde fertigten die Beamten in diesen Fällen sogenannte Mängelmeldungen. Darüber hinaus leiteten die Polizisten gegen einen 29-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Der Mann war mit dem Volvo seines 36-jährigen Bekannten unterwegs, obwohl der Versicherungsschutz, die Abgasuntersuchung und der TÜV abgelaufen war. Beide müssen sich nun in dem Strafverfahren verantworten./zz, bod
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