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POL-H: Sieben Verletzte bei Verkehrsunfall Bundesautobahn (BAB) 2
Garbsen

Hannover (ots)

Gestern Abend sind bei einem Unfall gegen 22:35
Uhr an der BAB 2 in Höhe der Anschlussstelle Garbsen zwei Personen 
schwer und fünf Personen leicht verletzt worden.
Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr ein 20 Jahre alter Mann mit seinem
BMW 316i an der Anschlussstelle Garbsen auf die BAB 2 Richtung 
Dortmund, als er plötzlich auf dem Beschleunigungsstreifen mit seinem
Wagen ins Schleudern geriet und über alle drei Fahrstreifen driftete.
Eine 47 Jahre alte Fahrerin eines VW Sharan konnte dem Pkw nicht mehr
ausweichen und prallte in dessen Beifahrerseite. Der BMW schleuderte 
anschließend zum Standstreifen und blieb dort stehen, während ein 
nachfolgender 50-jähriger Fahrer eines Mitsubishi den unbeleuchtet 
auf dem mittleren Fahrstreifen stehenden VW erfasste. Der VW kam 
ebenfalls auf dem Standstreifen zum Stehen, der Mitsubishi an der 
Mittelschutzplanke. Durch den Unfall wurden der 20-jährige Fahrer des
BMW und die 47-Jährige Fahrerin des VW schwer verletzt. Der 29 Jahre 
alte Beifahrer aus dem BMW sowie die vier Bei- und Mitfahrerinnen aus
dem VW im Alter von 46, 47, 48 und 51 Jahren erlitten durch den 
Unfall leichte Verletzungen, wie Prellungen, Schnittwunden und Hals- 
und Kopfverletzungen. Einzig der Fahrer des Mitsubishi wurde durch 
den Unfall nicht verletzt. Alle verletzten Personen kamen mit 
Rettungswagen in verschiedene Krankenhäuser. Die Fahrbahn Richtung 
Dortmund war bis 01:05 Uhr voll gesperrt, der Verkehr wurde über die
Anschlussstelle Garbsen zur Tank- und Rastanlage Garbsen umgeleitet. 
Dabei kam es zu einer maximalen Staulänge von rund zwei Kilometern. 
Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von circa 25.000 Euro.
Wie den Polizeibeamten bei der Unfallaufnahme berichtet wurde, 
haben augenscheinlich eine Vielzahl von Fahrzeugführern die 
Unfallstelle unmittelbar nach dem Unfall passiert, ohne Hilfe zu 
leisten. Die Polizei appelliert daher erneut an alle 
Verkehrsteilnehmer, nach einem Verkehrsunfall unverzüglich zu halten,
den Verkehr abzusichern und bei verletzten Personen Erste Hilfe zu 
leisten. Denn nur dadurch können die Unfallbeteiligten und andere 
Verkehrsteilnehmer vor Folgeunfällen und weiteren Schäden geschützt, 
weitere Verletzungen verhindert und mitunter auch Menschenleben 
gerettet werden. Wer nach "bestem Wissen und Gewissen" Erste Hilfe 
leistet, ist grundsätzlich auch rechtlich abgesichert. Niemand kann 
wegen "falscher Hilfeleistung" bestraft werden. Wer jedoch die 
Hilfeleistung verweigert, wird möglicherweise wegen "unterlassener 
Hilfeleistung" belangt. Und Erste-Hilfe-Material ist in jedem Pkw, 
Lkw und Bus mitzuführen. /bu

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Buchheit
Telefon: +49 (0)511 / 109-1041
Fax: +49 (0)511 / 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/

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