POL-H: Zehn Aufenthaltsverbote verfügt Innenstadt
Hannover (ots)
Eine positive Zwischenbilanz zieht die Polizeiinspektion Mitte zu den vor sechs Wochen eingeführten Aufenthaltsverboten. Nach Prüfung durch das Rechtsdezernat der Polizeidirektion wurden inzwischen gegen zehn Personen (alle männlich, alle sind junge Erwachsene) Aufenthaltsverbote ausgesprochen. Sie gelten für die Innenstadt in den Wochenendnächten bzw. in den Nächten vor arbeitsfreien Tagen. Sieben Aufenthaltsverbote gelten für drei Monate, drei für sechs Monate. Verfügungen gegen vier weitere Personen werden in den nächsten Tagen zugestellt, darüber hinaus sind eine ganze Reihe weiterer Verfahren derzeit noch in der Prüfung in der Inspektion Mitte bzw. im Rechtsdezernat.
Allein am vergangenen Wochenende wurden Prüfverfahren gegen zwölf weitere Personen eingeleitet. Unter ihnen ist eine 17-jährige Jugendliche, die am Sonnabend um 1.20 Uhr an der Goseriede von Polizeibeamten angetroffen wurde. Sie war stark alkoholisiert, sollte deshalb kontrolliert werden, widersetzte sich aber mit Gewalt. Sie trat und schlug die eingesetzten Polizeibeamten. Deshalb wurde sie vorläufig festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Jugendliche der Einrichtung "Bed by Night" übergeben. Wegen des aktuellen Vorfalls leitete die Polizeiinspektion Mitte ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein. Da die 17-Jährige erhebliche Vorerkenntnisse hat, unter anderem wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung, von der Polizeidirektion sogar schon als jugendliche Intensivtäterin geführt wird, muss sie nun auch mit einem Aufenthaltsverbot für die City rechnen.
Gewalt- und Aggressionstaten in der Innenstadt nehmen seit Jahren zu, die Polizeiinspektion Mitte registrierte unter anderem einen deutlichen Anstieg bei den angezeigten Körperverletzungsdelikten: von 984 Fällen noch im Jahr 2005 über 1276 im folgenden Jahr auf 1403 im Jahr 2007. Auch bei anderen innenstadttypischen Delikten wie Sachbeschädigung, Widerstand, Raub, Nötigung/Bedrohung steigen die Fallzahlen. Die meisten dieser Straftaten geschehen in den Wochenendnächten, die Tatverdächtigen sind überwiegend junge Männer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren, viele stehen zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss. 90 Prozent dieser Straftäter wohnen nicht in der City, sie suchen sie aber immer wieder auf, jeder fünfte ermittelte Tatverdächtige ist als Wiederholungstäter einzustufen. Diese Entwicklung war für die Polizeidirektion Anlass, seit dem Pfingstwochenende auf der Rechtsgrundlage des § 17 Nds. SOG Aufenthaltsverbote zu verhängen. Wie Polizeidirektor Olaf Gösmann, Chef der Inspektion Mitte, betont, ist bisher noch kein Fall eines Verstoßes gegen ein Aufenthaltsverbot festgestellt worden - ein Verstoß würde ein Zwangsgeld von 250 Euro (bzw. 500 oder 750 Euro im Wiederholungsfall) oder sogar Ersatzzwangshaft nach sich ziehen. "Offenbar zeigen diese Maßnahme und die entsprechenden Polizeieinsätze Wirkung in der Szene", erklärt Gösmann. Es bleibe bei dem Ziel, durch die Maßnahme der Aufenthaltsverbote Gewalt- und Aggressionskriminalität in der Innenstadt zumindest einzudämmen.
Zusätzlich wird die Polizei auch weiterhin den Alkoholmissbrauch Jugendlicher im öffentlichen Raum bekämpfen. So wurden am Wochenende sechs Jugendliche, die zwischen 0,68 und 1,1 Promille Alkohol im Blut hatten, von den eingesetzten Beamten in Gewahrsam genommen und schließlich von ihren Eltern abgeholt. Die Polizei schreibt zu diesen Vorfällen stets einen Bericht an das zuständige Jugendamt. sw/zz
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