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Polizeidirektion Hannover

POL-H: Nachtragsmeldung zur Presseinformation Nr. 3 vom 13. Mai 2009 Juristische Prüfung abgeschlossen Bundesautobahn 2

Hannover (ots)

Nach einem Vorfall auf der Bundesautobahn 2 vom
13. Mai hat die Polizeidirektion Hannover die juristische Prüfung 
nunmehr abgeschlossen. Ergebnis: Der Mann, der an diesem Tag 
zahlreiche Geldscheine aus einem fahrenden Cabrio verloren hat, 
erhält einen Gebührenbescheid.
Rechtsgrundlage für die Entscheidung der Polizeidirektion Hannover
ist die Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen 
und Leistungen (AllGO) des Landes Niedersachsen. Nach Prüfung der 
einschlägigen Bestimmungen kommt für den vorliegenden Fall eine 
Berechnung der eigentlichen Einsatzkosten nicht infrage - 
entsprechend der ersten öffentlichen Stellungnahmen der 
Polizeidirektion Hannover. Allerdings ist es gemäß Ziffer 108.3 in 
Verbindung mit Ziffer 108.3.2 AllGO angezeigt, eine Gebühr für die 
polizeilicherseits erfolgte Sicherstellung der verlorenen Banknoten 
zu erheben.
Die Gebühr wurde in diesem Fall auf 360 Euro festgesetzt - wobei der 
behördliche Ermessensspielraum zugunsten des Betroffenen ausgeschöpft
wurde.							        sw,st

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Pressesprecher
Stefan Wittke
Telefon: +49 (0)511 109 1004
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/

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