POL-H: Ein Jahr Aufenthaltsverbote in der Innenstadt Hannover
Hannover (ots)
Nach einem Jahr zieht die Polizeidirektion Hannover ein Resümee zu den bisher erteilten Aufenthaltsverboten. Polizeikommissarin Anette Jankowski hat das Konzept zur Eindämmung von Gewaltdelikten in der Landeshauptstadt Hannover ausgewertet.
Seit dem 10. Mai 2008 arbeitet die Polizeidirektion Hannover mit dem besonderen Instrument der Aufenthaltsverbote zur Eindämmung von Gewaltdelikten in der Landeshauptstadt Hannover. Wir haben darüber mehrfach berichtet. Nach einem Jahr wurden die bisher erteilten Verfügungen von der Polizeikommissarin Jankowski - sie versieht selber ihren Dienst im Einsatz- und Streifendienst der Polizeiinspektion Mitte - nun ausgewertet. Im Zeitraum diesen Jahres (01.06.2008 - 31.05.2009) wurden insgesamt 239 Aufenthaltsverbote von der Polizei beantragt, 153 davon wurden letztendlich verfügt. Anlassstraftat waren in der Mehrzahl der Fälle Körperverletzungsdelikte. 39 Mal war eine einfache und sogar 91 Mal eine gefährliche Körperverletzung Grundlage für die Verbotsverfügung. Betrachtet wurde von der jungen Kommissarin auch, in welcher Altersgruppe die Täter zu finden sind. Signifikant : Bei den jungen Heranwachsenden im Alter zwischen 19 und 21 Jahren lässt sich ein Schwerpunkt feststellen.
Was ist daraus geworden? 14 uneinsichtige Betroffene wurden mit einem Zwangsgeld belegt und letztendlich drei Mal resultierte daraus eine Zwangshaft. Insgesamt vier Betroffene reichten Klagen gegen das Aufenthaltsverbot ein. Eine zunächst durch das Verwaltungsgericht festgestellte, formelle Rechtswidrigkeit der Zuständigkeit der Polizeidirektion Hannover wurde vom Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Erfolgreich geklagt hat hingegen eine Person, hier hat das Gericht die Prognose für die Begehung weiterer Straftaten in der Innenstadt für nicht begründbar gehalten. Der Mann war wegen einer einfachen Körperverletzung aufgefallen (leichtes Schubsen) und die Vortat mit der das Verbot begründet worden war, ist eine Beziehungstat gewesen. Welche Auswirkungen sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erkennbar? Im Bereich der Polizeiinspektion Mitte sind die Fallzahlen der Körperverletzungsdelikte in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Im Betrachtungszeitraum wurden 1466 Taten verzeichnet. Dieses stellt zwar prozentual gesehen einen weiteren Anstieg dar, dieser ist aber mit 4,79 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringer ausgefallen. Bei anderen Straftaten sind sogar erfreuliche Rückgänge zu verkünden. So wurden zum Beispiel 18,99 Prozent weniger Raubtaten verzeichnet, bei den Widerständen und Sachbeschädigungen beträgt der Rückgang rund 37 Prozent. Auch Nötigungen und Bedrohungen, die bisher stetig angestiegen waren, sind mit 6,34 Prozent erkennbar rückläufig.
Sicherlich lassen diese Zahlen keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Aufenthaltsverbote zu, jedoch ist ein positiver Trend erkennbar, der die Polizei dazu ermuntert hier am Ball zu bleiben. Wie haben sich die Betroffenen verhalten? Bisher sind 149 Personen Aufenthaltsverbote zugestellt worden (ein Beschuldigter ist zweimal betroffen, drei Verfügungen konnten bisher nicht zugestellt werden), davon sind 109 nicht wieder auffällig geworden, was einer Prozentzahl von 73,15 entspricht. Von den restlichen 40 Tätern sind 15 im Bereich der Polizeiinspektion Mitte aufgefallen. Das bedeutet, dass lediglich jede zehnte Person erneut wegen einer Gewalttat in der Innenstadt aufgefallen ist. / hol, st
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