POL-H: Zahlreiche Auflagen für NPD-Versammlung am 12. September Hannover
Hannover (ots)
Für den angemeldeten NPD-Aufzug am 12. September hat die Polizeidirektion Hannover als Versammlungsbehörde zahlreiche Auflagen erteilt. So darf die Demonstration (erwartet werden bis zu 300 Teilnehmer) nicht wie angemeldet auf einer Route durch die Innenstadt stattfinden. Die Polizeidirektion sieht vielmehr eine Streckenführung im Bereich Braunschweiger Platz / Marienstraße vor. Die behördliche Verfügung wird dem Anmelder und Versammlungsleiter, dem NPD-Landesvorsitzenden Adolf Dammann, jetzt zugestellt.
Polizeipräsident Uwe Binias rechnet damit, dass gewaltbereite Angehörige der linksautonomen Szene versuchen werden, die NPD-Versammlung zu stören. Es sei außerdem nicht auszuschließen, dass ebenfalls gewaltbereite "Autonome Nationalisten" an der NPD-Demonstration teilnehmen. Vor diesem Hintergrund appelliert der Polizeichef an alle Beteiligten, aktiv an einem friedlichen Verlauf des Tages mitzuwirken. "Bei Störungen und Ausschreitungen, gleich von welcher Seite, wird die Polizei konsequent einschreiten. Ich fordere alle Teilnehmer der Versammlungen auf, sich von gewalttätigen Aktionen fernzuhalten."
Wie der Behördenleiter weiter betont, sei auch ein Verbot des NPD-Aufzuges überprüft worden. Im Unterschied zur Situation im Vorfeld des 1. Mai fehle es diesmal allerdings an den rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot. Seinerzeit seien die Anmelder aus dem Kreis der "Freien Kameradschaften" gekommen, deren Gewaltbereitschaft auch nach gerichtlicher Überprüfung als erwiesen gilt. Gleichermaßen eindeutige Erkenntnisse gebe es zum jetzigen Anmelder Adolf Dammann nicht. So sei Gewaltbereitschaft der Teilnehmer zwar durchaus zu befürchten - aber im Vorfeld nicht konkret zu belegen. Darüber hinaus bekommt die Polizeidirektion Hannover am 12. September - wiederum anders als am 1. Mai - ausreichend Einsatzkräfte zur Unterstützung. Die Polizeiführung bereitet jetzt einen Großeinsatz vor.
Die von Adolf Dammann beantragte Aufzugsroute quer durch die Innenstadt kommt für die Versammlungsbehörde aber keinesfalls in Frage. Zur Begründung: Der Großteil der City steht wegen anderer Veranstaltungen am 12. September nicht zur Verfügung. So finden im Bereich Kröpcke, Opernplatz und Aegidientorplatz umfangreiche Aufbauarbeiten wegen des Großraumentdeckertages statt, am Steintorplatz ist eine größere Werbeveranstaltung einer Privatfirma angemeldet und in der Nacht zum 12. September ist der so genannte "Sport-Scheck-Lauf" geplant, die Abbauarbeiten dazu werden voraussichtlich bis zum folgenden Nachmittag dauern. Zudem hat der DGB zur NPD-Versammlung bereits eine Gegenveranstaltung angemeldet - diese mit bis zu 5000 Teilnehmern und zwei Aufzügen, Start und Ziel jeweils am Klagesmarkt.
"Ein wichtiges polizeiliches Ziel muss es sein, die Demonstrationszüge von NPD und DGB nicht aufeinandertreffen zu lassen", erklärt Binias. Daher habe die Polizeidirektion dem Anmelder Dammann die Auflage erteilt, seine Versammlung im Bereich Südstadt / Bult, direkt angrenzend an die Innenstadt, abzuhalten. In diesem Areal hat die Polizei bereits entsprechende Einsatzerfahrungen, denn schon im Jahr 2004 fand dort eine NPD-Demonstration statt.
Binias weiter: "Insgesamt bin ich davon überzeugt, dass die Verfügung wohl abgewogen ist und zwei wichtigen Rechtsgütern Rechnung trägt: Dem hohen Rang der Versammlungsfreiheit einerseits und der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung andererseits."
Folgende Auflagen sind dem Anmelder Dammann unter anderem erteilt worden:
- Abweichend von der Anmeldung muss der Aufzug folgenden Verlauf nehmen: Braunschweiger Platz (Auftaktkundgebung) - Bischofsholer Damm - Am Südbahnhof - Marienstraße - Berliner Allee - Kestnerstraße - Stadtstraße - Bultstraße - Braunschweiger Platz (Abschlusskundgebung). Die Versammlungsbehörde sieht einen Zeitraum von 12 bis 17 Uhr vor - und nicht, wie angemeldet, von 12 bis 19 Uhr. - Die Verwendung von Fackeln wird untersagt. Sofern Trommeln verwendet werden, ist die Benutzung von einer Trommel pro 100 Teilnehmer erlaubt - sofern die Trommler nicht im Gleichschritt marschieren und die Trommeln nicht so geschlagen werden, dass ein einheitlicher Marschtakt entsteht und der Demonstration dadurch Kommandos gegeben werden. - Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung wird untersagt. Darunter fällt auch das Tragen gleichartiger, durchweg dunkler Kleidung (schwarz, blau, militärgrün) wie z. B. Pullover, mit und ohne Kapuze, Hemden, Longsleeves, T-Shirts, Poloshirts, Halstücher, Bomberjacken, Kopfbedeckungen wie Baretts, Baseballkappen, Mützen und Springerstiefel in geschlossenen Blöcken, die dem Bürger als Gesamtbild eine suggestiv-militante, aggressionsstimulierende und einschüchternde Wirkung vermittelt. - Die Versammlungsteilnehmer dürfen keine Embleme oder Tätowierungen sichtbar tragen, die in Verbindung mit dem Nationalsozialismus stehen, "Hass" bedeuten (z. B. Bilder von Totenköpfen, Schriftzug "Hass") oder in den Augen der breiten Öffentlichkeit einen solchen Eindruck hervorrufen können. Das Tragen von Bekleidungsstücken mit Aufschriften, aus denen durch teilweises Überdecken die Buchstaben- und Zahlenfolge wie "NS", "NSD", "NSDA", "NSDAP", "SS", "SA", "A.C.A.B.", "14", "18", "88" oder die Abkürzungen bzw. erkennbare Abkürzungsteile weiterer verbotener Parteien oder Gruppierungen ergeben kann, ist verboten. - Die Versammlungsteilnehmer dürfen sich nicht in marschartiger Form fortbewegen. Untersagt wird deshalb auch in diesem Zusammenhang das Abspielen von Marschmusik, solange sich der Aufzug in Bewegung befindet. - In Versammlungsreden, Sprechchören sowie auf Transparenten haben Äußerungen zu unterbleiben, die das NS-Regime, seine Organisationen und deren (auch selbsternannte) Folgeorganisationen sowie verbotene Parteien und Vereine einschließlich deren Nachfolge- und Ersatzorganisationen glorifizieren, verharmlosen oder sonst wiederbeleben. Untersagt sind insbesondere die Parolen "Ruhm und Ehre der Waffen-SS", "Wir sind wieder da" und alle Parolen mit der Wortfolge "...nationaler Widerstand". Gleiches gilt für etwa zu verbreitende Druckwerke, Transparente und musikalische Darbietungen. - Alle Reden haben den öffentlichen Frieden zu wahren: Die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen ist untersagt. Die Menschenwürde anderer darf nicht verletzt werden, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. sw/st
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