POL-H: Nachtrag zur Presseinformation Nr. 3 vom 16.02.2010 Brand in Einfamilienhaus Ursache ist fahrlässige Brandstiftung
Hannover (ots)
Die Ursache des Feuers, das gestern gegen 14:20 Uhr in der Kellerwohnung eines Einfamilienhauses an der Händelstraße (Lehrte) ausgebrochen war, ist geklärt. Die Ermittler gehen von fahrlässiger Brandstiftung aus.
Bei dem Feuer in der Kellerwohnung waren am gestrigen Tage der 69 Jahre alte Vermieter sowie eine 47-jährige Mieterin der Dachgeschosswohnung mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus gekommen (wir berichteten). Ermittler der Polizei haben den Brandort in der Kellerwohnung heute in Augenschein genommen und fahrlässige Brandstiftung durch einen nicht ausgestellten Herd als Brandursache festgestellt. Den Schaden schätzen sie auf etwa 20 000 Euro. / schie, st
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