POL-H: 44-Jähriger entzieht sich Geschwindigkeitskontrolle
Hannover (ots)
Gestern Abend gegen 18:00 Uhr haben Polizeibeamte des Zentralen Verkehrsdienstes auf der Bundesautobahn (BAB) 2, in Richtung Berlin, eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung mit einem Zivilwagen durchgeführt. Ein 44-jähriger Passatfahrer hat sich der Kontrolle entzogen und ist bei seiner Flucht an der Einfahrt zum Parkplatz Bückethaler Knick mit dem Wagen verunfallt.
Die Beamten waren gestern mit einem Videoüberwachungsfahrzeug auf der BAB 2 in Richtung Berlin unterwegs gewesen, als ihnen bei Bad Nenndorf ein dunkler VW auffiel. Der Passat überschritt deutlich erkennbar die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Polizisten setzten sich mit ihrem Wagen hinter den VW und gaben dem Fahrer vor der Anschlussstelle Bad Nenndorf dann ein Anhaltezeichen. Dieses beachtete der Passatfahrer zunächst auch und folgte dem Polizeifahrzeug auf den Verzögerungsstreifen der Autobahnabfahrt. Kurz vor der Ausfahrt fuhr er jedoch unvermittelt geradeaus auf der BAB 2 weiter und entfernte sich mit hoher Geschwindigkeit. Die Polizeibeamten nahmen die Verfolgung auf und konnten den Passat kurze Zeit später an der Parkplatzeinfahrt zum "Bückethaler Knick" verunfallt auffinden. Der Wagen war - erheblich beschädigt - an einem Steinblock zum Stillstand gekommen. Offensichtlich verlor der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug, nachdem er nach links in den unbefestigten Schotterstreifen des Parkplatzes geraten war. Der VW schleuderte dann über den Sonderfahrstreifen, überfuhr zwei Leitpfähle und kam schließlich an dem Findling zum Stehen. Auf der Rücksitzbank saß ein 44-Jähriger, der angab, zum Unfallzeitpunkt im Fond geschlafen zu haben - der Fahrer sei angeblich nach dem Unfall getürmt. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Flüchtigen blieb jedoch erfolglos. Der 44-Jährige wurde bei dem Unfall leicht verletzt und kam mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Die Polizei geht nach jetzigem Ermittlungsstand davon aus, dass der auf der Rücksitzbank angetroffene Mann auch der Fahrer des Passats gewesen ist. Da er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde gegen ihn ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Er trat bei der Polizei bereits mehrfach aufgrund dieser Straftaten in Erscheinung und verbüßte deshalb schon Freiheitsstrafen. Der entstandene Schaden wird von der Polizei auf zirka 30 500 Euro geschätzt. / gl, ste
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