POL-H: Nachtrag zu unserer Presseinformation Nr. 8 von gestern Wohnungsbrand Fahrlässige Brandstiftung
Hannover (ots)
Bei dem Wohnungsbrand von Mittwoch, 06.10.2010 an der Kirchstraße in Uetze - wir haben berichtet, gehen die Ermittler der Kriminalpolizei von fahrlässiger Brandstiftung als Ursache aus.
Der 31-jährige Mieter war gemeinsam mit seinem Wohnungsnachbarn und einem weiteren Bekannten am späten Mittwochabend nach Hause gekommen. Alle drei nahmen bereits auf der Straße Brandgeruch wahr, konnten diesen allerdings nicht zuordnen. Bei einer späteren Nachschau in der Wohnung des 31-Jährigen entdeckten sie den Brand und verständigten die Feuerwehr. Heute haben die Ermittler der Kriminalpolizei die Wohnung untersucht. Sie sind hierbei zu dem Schluss gekommen, dass die Überlastung einer Kabeltrommel als brandursächlich anzusehen ist und gehen von fahrlässiger Brandstiftung aus. Den entstandenen Schaden schätzen die Beamten auf etwa 30 000 Euro. /st, schie
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