POL-H: 39-jähriger Trainer filmt heimlich Fußballspielerinnen
Hannover (ots)
Die Polizei ermittelt gegen einen 39 Jahre alten Trainer einer Mädchenmannschaft des SV Arnum. Der Mann steht im Verdacht, am Samstagvormittag eine Kamera in der Umkleidekabine der Mädchenmannschaft versteckt und diese beim Umziehen gefilmt zu haben.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich vier 14 und 15 Jahre alte Mädchen der weiblichen C-Jugend des SV Arnum am Samstagvormittag in der Umkleidekabine des Vereins getroffen, um sich für ein bevorstehendes Punktspiel umzuziehen. Beim Blick durch die Kabine fiel einem der Mädchen (15 Jahre alt) ein auf einem Tisch stehender Karton auf, aus dem durch ein kleines Loch ein Lichtschein zu sehen war. Nachdem die Jugendliche den Karton geöffnet hatte, entdeckte sie eine darin deponierte Videokamera, die aufzeichnete. Beim Abspielen des Gerätes erkannten die Mädchen, dass sich der 39-jährige Trainer beim Aufstellen selbst gefilmt hatte. Eine 14-jährige Spielerin informierte daraufhin zunächst ihre Eltern, die ihrerseits Kontakt mit dem Spartenleiter aufnahmen. Nachdem dieser den Vereinsvorsitzenden über die Umstände in Kenntnis gesetzt hatte, verständigten die Verantwortlichen die Polizei, die das Aufnahmegerät sicherstellte. Im Anschluss daran durchsuchten die Polizisten im Beisein des 39-Jährigen dessen Wohnung und Auto. Die Ermittler stellten dabei diverse Speichermedien, unter anderem USB-Sticks, Videokassetten, CD's und DVD's sicher. Der Trainer wurde noch am Sonntag seitens der Verantwortlichen des SV Arnum von seinen Aufgaben entbunden. Gegen ihn wurde seitens des Vereins ein vorläufiges Hausverbot ausgesprochen. Ob es sich bei den Geschehnissen um einen einmaligen Vorgang handelt oder ob der Mann in der Vergangenheit weitere Aufnahmen gefertigt hat, soll nun unter anderem die Auswertung der sichergestellten Speichermedien ergeben. Der 39-Jährige wurde am Samstagabend nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Ermittelt wird gegen ihn nun wegen der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" (§ 201a StGB)./ schie, sw
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