POL-H: Polizei: Videoüberwachung in Hannover bleibt
Hannover (ots)
Die Polizeidirektion Hannover hat nach sorgfältiger Überprüfung entschieden, die Videoüberwachung im Stadtgebiet aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht abzuschalten, gleichzeitig aber den aktuellen Rechtsstreit zu beenden. Daher wurden heute die fraglichen Kamerastandorte im öffentlichen Raum gekennzeichnet, um dem Ansinnen des Klägers in dem genannten Rechtsstreit zu entsprechen.
Das Verwaltungsgericht Hannover hatte am 14. Juli 2011 (Az: 10 A 5452/10) die Polizeidirektion verurteilt, "die Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte mittels Bildübertragung (...) zu unterlassen". Grund für diese Entscheidung war, dass die Videoüberwachung nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht in hinreichendem Maße offen erkennbar war. Das Gericht führte hierzu aus, dass die Videoüberwachung, sofern sie im öffentlichen Raum stattfindet, "für den Betroffenen als Datenerhebung erkennbar" sein muss. Damit ist die Kammer in ihrer Entscheidung der Rechtsaufassung des Klägers in dem Fall gefolgt. Dieser hatte beantragt, entweder die Kameraüberwachung zu untersagen oder aber alternativ die Kennzeichnung der betroffenen Standorte zu veranlassen.
"Unsere Rechtsauffassung war eine andere", erklärt Polizeipräsident Uwe Binias zu dem Urteil. "Wir sind von der Entscheidung überrascht worden." Seitens der Polizeidirektion war nach dem Urteil eine sorgfältige Überprüfung aller Rechtsfragen erforderlich, daher hatte die Behörde zur Wahrung der Fristen zunächst auch Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Binias dazu: "Unser oberstes Ziel in dem Rechtsstreit war immer die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit in Hannover. Dafür brauchen wir die Videoüberwachung. Wir wollten immer ein Abschalten der Kameras verhindern, denn diese dienen der Sicherheit der Menschen in Hannover." Letztlich war dies auch der Grund dafür, dass sich die Behörde nunmehr entschieden hat, die Kamerastandorte zu kennzeichnen und damit dem eigentlichen Anliegen des Klägers zu entsprechen. "Wir wollten keinesfalls das Risiko eingehen, bei einem weiteren Verlauf des Rechtsstreits die Kameraüberwachung von einem Tag auf den anderen beenden zu müssen", so der Polizeipräsident weiter.
Daher sei die zwischenzeitlich eingelegte Berufung nun zurückgenommen worden. Mitarbeiter der Behörde haben heute Morgen damit begonnen, zunächst 43 der insgesamt 75 Kamerastandorte in Hannover zu kennzeichnen. Unter den Standorten befinden sich der Ernst-August-Platz, der Kröpcke, der Aegidientorplatz und der Steintorplatz. Die übrigen Standorte dienen der Verkehrsüberwachung und sind daher ausdrücklich vom Rechtsstreit ausgenommen. Die Polizeidirektion Hannover hat mit der heutigen Kennzeichnung dem Urteil des Verwaltungsgerichts entsprochen. Zusätzlich sollen in den nächsten Wochen noch Schilder aufgestellt werden. Im übrigen bleibt es dabei, dass auf der Internetseite der Polizeidirektion Hannover über die Kamerastandorte informiert wird. sw/schie
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