POL-H: Nachtragsmeldung! Versammlungen für den 15.11.2014 in Hannover angezeigt - Beschränkung auf stationäre Kundgebung ergangen
Hannover (ots)
Seit Samstagabend, 01.11.2014, liegt der PD Hannover eine Versammlungsanzeige mit dem Thema "Europa gegen den Terror des Islamismus" vor (wir haben berichtet). Das Verwaltungsgericht hat heute Morgen entschieden, dem Eilantrag des Versammlungsanzeigenden teilweise stattzugeben. Die Versammlungsbehörde wird keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einreichen.
Vorgestern hatte der Versammlungsanzeigende Klage gegen die erlassene Verbotsverfügung beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. In seinem Beschluss vom 13.11.2014 folgt das Verwaltungsgericht Hannover den Argumenten der Versammlungsbehörde hinsichtlich der Gefahrenprognose für die angemeldete Versammlung. Doch entschied die Kammer, die angezeigte Versammlung unter strengen Beschränkungen stattfinden zu lassen. So wurde die als Aufzug angezeigte Versammlung nur als stationäre Kundgebung am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Hannover zugelassen. Die Zahl der Ordner wurde vom Gericht auf mindestens einen pro 30 Teilnehmer festgesetzt, die Versammlung ist bis 16:00 Uhr zu beenden und verunglimpfende Äußerungen sind untersagt. Darüber hinaus hat das Gericht vorgesehen, dass die Versammlungsbehörde zusätzliche Beschränkungen erlassen kann, die der Anzeigende zu befolgen hat. In seinem heutigen Beschluss folgt das Verwaltungsgericht Hannover den Argumenten der Versammlungsbehörde hinsichtlich der Gefahrenprognose für die angemeldete Versammlung. Das Gericht hatte in seiner Beschlussbegründung alle von der Versammlungsbehörde vorgebrachten Argumente aufgegriffen und bestätigt. Es befindet aber - entgegen der Auffassung der Versammlungsbehörde - dass die angezeigte Versammlung trotz allem unter dem Schutz des Artikels 8 Grundgesetz steht und sieht deshalb ein Verbot nicht als erforderlich an, weil es "nicht ausgeschlossen erscheint", durch Beschränkungen der Versammlung deren Friedlichkeit zu sichern. Die Polizeidirektion Hannover wird den Rechtsweg nicht weiter beschreiten und keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen. Es gibt gegenwärtig keine zusätzlichen Erkenntnisse bezüglich erwarteter Gewalttätigkeiten. Wenn das Gericht unter Würdigung der Gefahrenprognose es im Hinblick auf die Bedeutung des Versammlungsgrundrechts als ausreichend erachtet, dass es "nicht ausgeschlossen erscheine", durch weitgehende Beschränkungen der Versammlung deren Friedlichkeit zu sichern, so kann dieser rechtlichen Bewertung derzeit nicht durch zusätzliche Erkenntnisse entgegengetreten werden. Nach alledem ist nicht zu erwarten, dass eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg doch noch zu einem Verbot der Versammlung führen würde. Mit den Anzeigenden der 18 Gegenversammlungen wird heute von der Versammlungsbehörde Kontakt aufgenommen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Entscheidung der Kammer ändert nichts an der Einschätzung der Polizei, dass die Versammlung in erster Linie auf gewalttätige Auseinandersetzungen ausgelegt sein wird. Um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie bedeutende Sachwerte zu schützen, wird sich die Polizei Hannover auf einen sehr großen Einsatz vorbereiten. Darüber hinaus wird die Polizei am Freitag, 14.11.2014, in der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr und am Samstag, 15.11.2014, in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr ein Bürgertelefon schalten. Dieses ist unter der Telefonnummer 0511 47350393900 erreichbar./ tr, hol
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