POL-H: Hannover-Südstadt: Betrunkener E-Scooter-Fahrer verletzt sich bei Sturz am Kopf
Hannover (ots)
In der Mittwochnacht, 11.08.2021, hat sich ein offensichtlich betrunkener E-Scooter-Fahrer bei einem Sturz auf dem Altenbekener Damm schwer am Kopf verletzt. Der Fahrzeugführer wurde mit Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus gebracht. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Nach aktuellen Erkenntnissen fuhr der 34-jährige E-Scooter-Fahrer gegen 22:50 Uhr auf der Fahrbahn des Altenbekener Damms in Richtung Jordanstraße. Laut Zeugenaussagen touchierte er zwei Mal den Bordstein mit einem Miet-Roller, ehe er in Höhe des Modersohnwegs die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und alleinbeteiligt über den Lenker stürzte. Der Fahrer zog sich eine Kopfplatzwunde am Hinterkopf zu. Der alarmierte Notarzt diagnostizierte ein Schädel-Hirn-Trauma. Der Unfallfahrer wurde zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht. Da der 34-Jährige merklich unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken stand, wurde eine Blutprobe durch den Verkehrsunfalldienst entnommen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.
Die Verkehrssicherheitsberater der Polizeidirektion Hannover informieren über die geltenden Bestimmungen im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern:
Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein ist nicht notwendig. Es gelten dieselben Alkoholgrenzen wie bei Autofahrern. Für Fahranfänger gilt die 0,0 Promille-Grenze. Ab 0,5 Promille ist die Nutzung ordnungswidrig, ab 1,1 Promille wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Bei Unfällen, welche unter Alkoholeinfluss verursacht werden, droht bereits ab 0,3 Promille der Entzug des Führerscheins.
Es gilt eine Benutzungspflicht von Radwegen bzw. Radfahrstreifen, unabhängig davon, ob entsprechende Verkehrszeichen eine Benutzungspflicht für Fahrradfahrer ausweisen. Das Befahren von Fußwegen ist nicht gestattet. Die Straße darf nur genutzt werden, sofern kein geeigneter Radweg vorhanden ist. Außerorts darf dann auch der Seitenstreifen genutzt werden. Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, wird aber ausdrücklich von der Polizei empfohlen.
Weiterführende Hinweise finden Sie unter: https://www.pd-h.polizei-nds.de/praevention/verkehrsunfallpraevention/e-scooter-113855.html /hja, mr
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Hannover
Martin Richter
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