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Kreisfeuerwehrverband Segeberg

FW-SE: Informationen für das anstehende Osterfest

FW-SE: Informationen für das anstehende Osterfest
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Bad Segeberg (ots)

In wenigen Tagen findet das Osterfest 2023 im Zeitraum von Karfreitag, den 07.04 bis zum Ostermontag, den 10.04 statt. Vielerorts werden auch in diesem Jahr wieder sog. Brauchtumsfeuer (umgangssprachlich Osterfeuer) entzündet. Diese finden sich auf organisierten Veranstaltungsflächen aber auch im privaten Bereich wieder. Für die Durchführung solcher Veranstaltungen sind jedoch einige Vorkehrungen zu treffen.

Grundsätzlich gilt: Um ein Osterfeuer handelt es sich nur, wenn es

   - am Osterwochenende stattfindet und
   - es einen gesellschaftlichen Rahmen hat

Brauchtumsfeuer fallen nicht unter die Pflanzenabfallverordnung (Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen). Für sie gelten daher die örtlichen Regelungen der Kommunen.

Vor dem Osterfeuer

Wenn Sie ein Osterfeuer entzünden möchten, ist dieses bei der Stadt- oder Amtsverwaltung im Vorwege anzuzeigen. Ausgenommen sind hiervon selbstverständlich kleinere Feuer wie ein Lagerfeuer oder auch der Feuerkorb. Überdies sind weitere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, insbesondere zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie von Nachbargebäuden. Innerhalb von Naturschutzgebieten und den Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten sind Osterfeuer und die dazugehörenden Veranstaltungen verboten. Nicht erlaubt sind sie zudem in der Nähe von Reetdachhäusern, im Wald, im Moor sowie auf Heideflächen.

Zuständig für die Anmeldung ist nicht Ihre Feuerwehr oder der Notruf 112!

Der Notruf 112 dient ausschließlich für die Meldungen von Not- und Unfällen sowie Feuermeldungen. Bei Meldungen von Brauchtumsfeuern sind Mitarbeiter*innen in der Rettungsleitstellen gebunden und können so nur verzögert weitere Notrufe entgegennehmen!

Bei einem Notruf über die Meldung eines Feuers oder starker Rauchentwicklung ist es die Aufgabe der Feuerwehren dieses zu überprüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten!

Was darf verbrannt werden?

   - Sie dürfen ausschließlich unbehandeltes Holz sowie trockene 
     Zweige, Äste etc. verbrennen.
   - Osterfeuer dürfen nicht dazu genutzt werden, Pflanzenmaterial 
     aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.
   - Verboten sind beispielsweise lackiertes Holz, Pappen und 
     Kartonagen.
   - Behandeltes Holz, Kunststoffe, Farbreste, Altöle, Lösungsmittel,
     Gummireifen oder auch Dachpappen setzen bei der Verbrennung 
     hochgiftige und gesundheitsschädliche Gase frei, das Verbrennen 
     ist ebenfalls verboten.
   - Auch das Anzünden mit Benzin birgt nicht nur Gefahren, sondern 
     ist auch für die Umwelt schädlich, da Teile des Anzünders in den
     Boden gelangen können und somit die Gefahr einer Verseuchung des
     Grundwassers besteht. Alternativ nutzen Sie hierfür getrocknetes
     Stroh.

Brennmaterial darf im Zeitraum 01.03-30.09 nicht geschnitten werden um Knicks, Bäume, Hecken, Büsche zu schonen (Bundesnaturschutzgesetz)

Sorgen Sie für ausreichend Sicherheit!

   - Der Abstand zu Gebäuden sollte mindestens 100m betragen, zu 
     Reetgedeckten Häusern 200m und mehr. Ebenfalls ein ausreichender
     Abstand (200-300m) muss zu verkehrsreichen Straßen und 
     Bahnlinien aufgrund möglicher Rauchentwicklung gehalten werden.
   - Feuerwehrzufahrten dürfen keinesfalls durch abgestellte PKW oder
     Partyzelte verstellt werden. Eine freie Durchfahrt für 
     Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei muss ständig gewährleistet
     sein. Überprüfen Sie immer wieder einmal die Zufahrten: Im 
     Notfall zählen Sekunden.
   - Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal 
     zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad 
     Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut 
     haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden.

Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112

   - Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie 
     nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.
   - Wenn es zu einem Einsatz von Feuerwehr und Polizei kommen sollte
     obliegt die Entscheidung zur Weiterführung beider ob eine 
     weitere Gefährdung ausgeschlossen werden kann und die 
     Veranstaltung weitergeführt wird.

Untergrund

Entzünden Sie ihr Osterfeuer am besten auf einem sandigen oder versiegelten Boden. Die Bodendecke auf Wiesen, Hängen und an Böschungen darf nicht abgebrannt werden! Ist dieses nicht möglich sollte im Vorwege der Boden ausreichend gewässert werden.

Während dem Osterfeuer:

1.Es dürfen keine Gefahren für die Nachbarschaft entstehen. Achten Sie während des Abrennens ständig auf das Feuer (Volljährige Person) und am Feuer stehende Personen (besonderes Augenmerk auf Kinder und Alkoholisierte Personen). 2.Kurz vor dem Entzünden des Feuers sicherstellen, dass sich keine Tiere in den Holzstößen verirrt haben. Ein ggf. umschichten der Holzstöße könnte verhindern das das Feuer für die Lebewesen zu einer tödlichen Falle wird. 3.Die Glut ist am Ende vollständig abzulöschen und sicherzustellen das sich diese nicht wieder selbstständig entfacht!

Am Tage nach dem Osterfeuer

Im Sinne aller ist der Abbrandplatz entsprechend der Vorgaben der Genehmigungsstelle zu reinigen.

Wir wünschen Frohe Ostern. Auch über die Osterfeiertage stehen unsere 4635 Kamerad*innen in den Einsatzabteilungen jederzeit bereit, um zu helfen!

Rückfragen bitte an:

Kreisfeuerwehrverband Segeberg
stellv. Kreispressewart
Nils Schöning
E-Mail: n.schoening@kfv-segeberg.de

Kreisfeuerwehrverband Segeberg
- Pressestelle -
Hamburger Strasse 117
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/95-68-39
E-Mail: presse@kfv-segeberg.de
www.kfv-segeberg.org

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