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POL-CUX: 14-Jähriger nach Alkoholmissbrauch auf Intensivstation - Fachkommissariat der Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung + Aufklärungsinitiative der Polizei

POL-CUX: 14-Jähriger nach Alkoholmissbrauch auf Intensivstation - Fachkommissariat der Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung + Aufklärungsinitiative der Polizei
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Cuxhaven / Wesermarsch (ots)

14-Jähriger nach Alkoholmissbrauch
auf Intensivstation - Fachkommissariat der Polizei ermittelt wegen 
fahrlässiger Körperverletzung
Aufklärungsinitiative der Polizei im Internet unter 
www.polizei-beratung.de
Cuxhaven. In den Nachmittagsstunden des 01.04.2008 wurde ein 
14-jähriger Junge stark alkoholisiert und hilflos in der 
Öffentlichkeit liegend aufgefunden. Der Cuxhavener war nicht 
ansprechbar und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus 
verbracht. Dort wurde er bis vor Kurzem intensivmedizinisch 
behandelt. Eine stationäre Behandlung dauert zur Zeit noch an.
Erste Ermittlungen ergaben, dass der Minderjährige eine halbe 
Flasche Wodka sowie mehrere Biere getrunken hatte. Durch die Polizei 
wurde von Amts wegen ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen des 
Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Verstoßes gegen 
die Strafvorschriften des Jugendschutzgesetzes eingeleitet.
Die Ermittlungen richten sich gegen die Personen, die an den 
Jungen die alkoholischen Getränke abgegeben bzw. ihm diese Getränke 
überlassen haben könnten.
In diesem Zusammenhang weist ein Ermittler aus dem 
Fachkommissariat für Jugendkriminalität darauf hin, dass neben den 
genannten Strafvorschriften insbesondere die Abgabe von alkoholischen
Getränken an Kinder und Jugendliche und das Gestatten des Verzehrs 
dieser Getränke durch Veranstalter und Gewerbetreibende verboten ist.
Aber auch andere Personen, die ein solches Verhalten eines Kindes 
oder einer jugendlichen Person herbeiführen oder fördern, verhalten 
sich rechtswidrig. Derartige Verstöße können mit einer Geldbuße von 
bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes betreffen ausdrücklich 
nicht nur Veranstalter und Gewerbetreibende, sondern auch 
Privatpersonen.
Die Ermittlungen dauern an. Zeugen, die angeben können, wie der 
Junge an die Flasche Wodka und die Biere gelangt ist, werden gebeten,
sich bei der Polizei zu melden.
Laut Polizei werden sich im Folgenden auch die Eltern, die Schule 
und das Jugendamt um den Sachverhalt kümmern, um zu prüfen, ob 
Hilfsangebote erforderlich scheinen.
Ebenfalls am 01.04.2008 wurde ein 17-jähriger alkoholisierter 
Jugendlicher nach extremer häuslicher Gewalt von Hemmoorer 
Polizeibeamten in Gewahrsam genommen .
Dabei leistete der Minderjährige erheblichen Widerstand. Nach 
Ausnüchterung wurde der Jugendliche am Abend an den Jugendnotdienst 
übergeben.
Eltern, Veranstalter und Verkäufer vernachlässigen allzu oft aus 
Unkenntnis Jugendschutz - Polizeiliche Aufklärungsinitiative unter 
www.polizei-beratung.de
Ziel der Initiative ist es, Kinder und Jugendliche vor 
Alkoholmissbrauch schützen.
Der Konsum von Alkoholstellt nicht nur unter Gesundheitsaspekten eine
besondere Gefährdung dar. Unter Alkoholeinfluss nehmen auch 
Aggressionen, Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen zu. So 
verdeutlicht die Polizeiliche Kriminalstatistik, dass im Jahr 2004 
bundesweit knapp 29 Prozent aller aufgeklärten Gewaltdelikte und im 
Bereich gefährlicher und schwerer Körperverletzung sogar rund ein 
Drittel aller aufgeklärten Fälle von Tatverdächtigen unter 
Alkoholeinfluss begangen wurden. Daran beteiligt sind auch junge 
Delinquenten. Insofern leiste die Durchsetzung des Jugendschutzes und
insbesondere die Eindämmung des Alkoholmissbrauchs bei jungen 
Menschen auch einen wesentlichen Beitrag zur Gewaltprävention.
Näheres über das Jugenschutzgesetz erfahren Sie unter anderem im 
Internet unter:
http://jugendschutztrainer.polizei-beratung.de/

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/cuxhaven/

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