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Polizeiinspektion Cuxhaven

POL-CUX: Erschreckende Zustände bei Kontrollen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen festgestellt + Hohe Bußgelder drohen

Cuxhaven / Wesermarsch (ots)

Polizei und Bundesanstalt für
Güterverkehr führen zielgerichtete Kontrolle von landwirtschaftlichen
Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr durch
Erschreckende Zustände festgestellt
In den letzten Jahren werden zunehmend landwirtschaftliche 
Zugmaschinen im gerwerblichen Gütertransport eingesetzt. Aufgrund der
mittlerweile technisch möglichen Höchstgeschwindigkeiten und ihrer 
Geländegängigkeit treten die Ackerschlepper mit angehängten 
Muldenkippern zunehmend in Konkurrenz zu Lkw.
Bereits mehrfach wurde durch die Polizei festgestellt, dass die 
gesetzlichen Bestimmungen zum gewerblichen Güterverkehr durch die 
ausführenden Firmen oftmals nicht eingehalten werden.
Gewerblicher Güterverkehr wird dann fälschlichereise als land- und 
forstwirtschaftlicher Transport deklariert.
Dadurch entsteht ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, die 
sich an die rechtlichen Bestimmungen halten.
Nachdem es vor zwei Wochen in der Wingst zu einem Verkehrsunfall 
durch einen geplatzten Reifen einer Mulde kam, verstärkte die Polizei
in der vergangenen Woche im Bereich Hemmoor und Bremervörde die 
Kontrollen auf diesem Gebiet.
Die Bilanz von vier kontrollierten Gespannen:
Für zwei Gespanne war keine Kfz-Steuer entrichtet worden,
ein Kontrollgerät war defekt,
ein Fahrzeug fuhr gänzlich ohne Kontrollgerät,
eine Mulde wies Reifenmängel auf.
Diese beunruhigende Bilanz veranlasste die Polizei in Hemmoor zur 
Durchführung einer gezielten Kontrolle, die am Donnerstag 
(11.09.2008) gemeinsam mit Angehörigen der Bundesanstalt für 
Güterverkehr im Bereich Lamstedt durchgeführt worden ist.
Kontrolliert wurden Gespanne, die Kleiboden für den Deichbau von 
Hemmoor nach Bremervörde transportieren.
Bei sämtlichen (!) kontrollierten Gespannen wurden dabei teilweise
erhebliche Mängel festgestellt.
Eine Mulde hatte total abgefahrene Reifen, eine Mulde Mängel an 
den Bremsen.
In drei Fällen lag keine Genehmigung für den Gütertransport vor.
Ein Gespann war nicht mit einem Kontrollgerät ausgerüstet.
Drei Fahrer überschritten zudem die tägliche Lenkzeit.
Für drei Gespanne musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Die Firmeninhaber erwarten nun zum Teil empfindliche Geldbußen,
die sich im fünfstelligen Bereich bewegen dürften.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei gerade in Bezug auf die 
bevorstehende Maisernte die Landwirte darauf hin, ihre Fahrzeuge auf 
technische Mängel zu überprüfen. Auch dürfen zulassungsfreie Anhänger
in der Landwirtschaft nicht schneller als 25 km/h fahren.
Hintergrundwissen:
Beim gewerblichen  Gütertransport (also außerhalb Land- und 
Forstwirtschaft) müssen Fahrzeuge, die eine bauartbedingte 
Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h haben, mit einem 
EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein.
Die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten 
werden.
Für den gewerblichen Gütertransport bedarf es einer Genehmigung für 
die ausführende Firma. Die Firmen müssen bestimmte Voraussetzungen 
erfüllen und bekommen dann eine bestimmte Anzahl von Genehmigungen 
zugeteilt. Eine Ausfertigung davon muss im Fahrzeug mitgeführt 
werden.
Die Fahrzeuge müssen versteuert werden (grüne Kennnzeichen sind 
steuerbefreit).
Die Fahrerlaubnis der Klasse T genügt für die Ackerschlepper nicht 
mehr, da sie nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke gilt. Hier
wird die Klasse CE (Lkw) gefordert.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/cuxhaven/

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