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POL-CUX: Polizei: Auch private Brennholztransporte müssen gesichert werden

Cuxhaven / Wesermarsch (ots)

Polizei: Auch private
Brennholztransporte müssen gesichert werden
Cuxhaven. Ein 43-jähriger Cuxhavener führte Montagnachmittag einen
Ackerschlepper mit Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum, wobei seine
Ladung, bei der es sich um kleingesägte Baumstämme gehandelt hat, 
teilweise überhaupt nicht gesichert gewesen ist.
Gegen 17 Uhr wurde der Fahrer von Polizeibeamten auf der Hauptstraße 
in Altenwalde angehalten und kontrolliert.
Ungenügende Ladung stellt ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar. 
Gegen den Mann wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Brennholztranporte sind in dieser Jahreszeit bekanntlich häufiger 
im Straßenbild vorhanden, da die herannahende Winterzeit mit den 
sinkenden Temperaturen und der früh hereinbrechenden Dunkelheit 
vielerorts den Wunsch nach einem behaglichen Kaminfeuer nährt. Dabei 
sind private- von land- und forstwirtschaftlichen Transporten zu 
unterscheiden.
Bei ersteren sind zumeist Laien am Werk und die Gefahren, die sich
durch ungeübte Fahrten mit beladenen Anhängern ergeben, sind neben 
einer Überladung oftmals auch damit einhergehendes Verdecken der 
Beleuchtungseinrichtung.
Die wohl größte Gefahr stellt jedoch das sich zum Teil stark 
veränderte Fahrverhalten von Gespannen dar.
Die Verlängerung von Bremswegen und anderes Verhalten des 
Zugfahrzeugs bei Abbiegevorgängen sind besonders gefahrenträchtig, 
zumal bei Kollisionen deutlich stärkere Kräfte wirken.
Ob Land- und Forstwirtschaft oder Privattransport, in jedem Fall 
ist aber eine korrekte Sicherung der Ladung oberstes Gebot.
Mit entsprechenden Netzen oder Spanngurten muss die Ladung so 
gesichert werden, dass ein Herabfallen von der Ladefläche selbst bei 
einem Notfallmanöver bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 
ausgeschlossen ist.
Herabstürzende Ladung wirkt wie ein Geschoss, das durchaus 
Windschutzscheiben durchdringen und lebensgefährliche Situationen 
hervorrufen kann.
Nachfolgender Verkehr kann durch Ladungsteile auf der Fahrbahn 
gefährdet werden, da die Holzteile, vor allem in der Dunkelheit, 
schwer erkennbar sind. Dann eingeleitete Brems- und Ausweichmanöver 
enden nicht selten im Straßengraben oder am Straßenbaum. Diese Art 
von Unfallgeschehen kann schwerste bis hin zu tödlichen 
Verletzungsmustern hervorrufen.
Land- und Forstwirtschaftliche Gespanne sind zum Beladen oft im 
unwegsamen Gelände unterwegs.
Hierbei verstopfen die Reifenprofile durch den vom Regen 
aufgeweichten Boden schnell  und geben diese Bestandteile erst beim 
Erreichen der befestigten Fahrbahn wieder ab.
Hier wird durch Verunreinigung der Fahrbahn in Verbindung mit 
Niederschlag ein gefährlicher Schmierfilm auf der Fahrbahn erzeugt. 
Bremsmanöver oder Kurvenfahrten werden dann schnell zur ungewollten 
Rutschpartie.
Zudem werden durch hochwirbelnden Schmutz oft die hinteren 
Beleuchtungs- und Reflektoreinrichtungen der Anhänger verdreckt, so 
dass die Gefährte nur spät erkannt werden, und das Aufleuchten der 
Blinker oft übersehen wird.
Zur Regelmäßigen Reinigung der Beleuchtungseinrichtungen und stark
verschmutzter Fahrbahnabschnitte sind die Fahrer solcher Gespanne 
durch die StVO verpflichtet.
Verstöße gegen Ladungsvorschriften (§ 22 StVO, 34 StVZO) werden mit 
Bußgeldern (teilweise über 100 Euro) und mit bis zu drei Punkten im 
Zentralregister in Flensburg belegt. Unfälle mit Personenschaden 
durch Verunreinigungen auf der Fahrbahn werden als Straftat verfolgt 
(§§ 32 StVO, 230 STGB).

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/cuxhaven/

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