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POL-CUX: Mofa- und Rollerkontrollen im Landkreis Cuxhaven - jeder 5. kontrollierte Roller bzw. Mofa war manipuliert

POL-CUX: Mofa- und Rollerkontrollen im Landkreis Cuxhaven - jeder 5. kontrollierte Roller bzw. Mofa war manipuliert
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Cuxhaven / Wesermarsch (ots)

Mofa- und Rollerkontrollen im
Landkreis Cuxhaven - zahlreiche Jugendliche mit frisierten 
Motorrollern unterwegs (Bild des Prüfgerätes als Download in 
digitaler Pressemappe)
Cuxhaven. In der vergangenen Woche wurden im gesamten Landkreis 
Cuxhaven zahlreiche Mofa- und Rollerfahrer sowie ihre Fahrzeuge 
kontrolliert.
In erster Linie waren die Jugendlichen, die ihre zweirädrigen 
Geschosse erfahrungsgemäß gern durch diverse Umbautechniken "tunen" 
und dadurch enorme Geschwindigkeiten erreichen, die Zielgruppe dieser
Aktion. Doch auch die älteren Bürger unterliegen einem grossen 
Missverständnis.
Bei den durchgeführten Kontrollen in den Ortschaften Hemmoor, 
Cadenberge, Otterndorf, Cuxhaven, Langen, Bederkesa, Beverstedt und 
Hagen wurden letzte Woche insgesamt 131 Leicht- und Kleinkrafträder 
(sog. Mofa und Roller) angehalten und kontrolliert.
78 dieser kontrollierten Zweiräder wurden mittels Rollenprüfstand 
(siehe Foto), hier der neue TRAKTAL , auf die Höchstgeschwindigkeiten
überprüft .
Besonderheit des TRAKTAL ist, dass er alle Widerstände, wie 
Personengewicht, Straßen- und Luftwiderstand, der 
Höchstgeschwindigkeit entgegenrechnet und eine vorwerfbare 
Straßengeschwindigkeit angibt.
Von dieser Geschwindigkeit werden noch weitere Toleranzen durch 
die Polizei abgezogen, so dass bereits bei einer geringen 
Überschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit eine Anzeige
wegen "Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis" gefertigt wird.
Nach diesen Untersuchungen und Messungen wurden in der vergangenen
Woche gegen insgesamt 29 - überwiegend jugendliche - Fahrer 
Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis 
eingeleitet.
Desweiteren ergaben die Überprüfungen quasi "nebenbei" eine weitere 
Anzeige wegen "Trunkenheit im Straßenverkehr" und eine Anzeige wegen 
"Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt".
Obwohl ein 15-Jähriger lediglich ein Mofa bis 25 km / h fahren 
darf, fahren die meisten Mofa, die im Straßenverkehr angetroffen 
werden, um die 50 km / h und schneller. Grund ist die einfache 
Entdrosselungsmöglichkeit, die viele Jugendliche kennen und ausführen
können.
Durch weitere bekannte "Tuningmaßnahmen" können diese Leicht- und 
Kleinkrafträder bis auf über 100 km / h Spitzengeschwindigkeiten 
gebracht werden.
"Leider unterschätzen die Jugendlichen die Gefahren im 
Straßenverkehr", äußert eine Sprecherin der Polizei.
Durch andere Verkehrsteilnehmer können die zu schnellen 
Geschwindigkeiten von den Rollern falsch eingeschätzt werden, was ein
hohes Unfallrisiko birgt.
Doch auch für die Zweiradfahrer selbst entsteht große Gefahr. Die 
Bremsen und die Bereifung sind nicht für die überhöhten 
Geschwindigkeiten ausgelegt.
"Derlei Umbauten für die Optik haben Auswirkungen auf die 
Fahrgeometrie des Zweirades", warnt die Polizeisprecherin.
Außerdem ist vielen nicht bewusst, dass im Falle eines Unfalles 
die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt, wenn eine 
Manipulation festgestellt wird. Dabei ist es unerheblich, wer den 
Unfall verursacht hat.
Im Rahmen der durchgeführten Kontrollen konnten allerdings auch 
viele ältere Fahrzeugführer kontrolliert werden. Unter diesen 
Verkehrsteilnehmern herrscht ein großer Irrglaube.
Die Beamtin klärt auf: "Viele glauben, dass Personen, die vor dem 
01.04.1965 geboren sind, einen Roller bis zu 45 km / h ohne jeglicher
Fahrerlaubnis fahren zu dürfen. Das ist falsch.
Diese Personen dürfen, wie die 15-jährigen Jugendlichen, nur einen 
gedrosselten Roller mit maximaler Höchstgeschwindigkeit von 25 km / h
fahren. Nach dem o.g Stichdatum darf man ein Mofa nur noch mit einer 
Prüfbescheinigung fahren. Einen Roller bis zu 45 km / h darf man, 
egal welcher Altersklasse man angehört, nur mit der erforderlichen 
Fahrerlaubnisklasse "M" führen."

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
E-Mail: http://www.polizei-cuxhaven.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/cuxhaven/

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