POL-CUX: Mofa- und Rollerkontrollen im Landkreis Cuxhaven - jeder 5. kontrollierte Roller bzw. Mofa war manipuliert
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Mofa- und Rollerkontrollen im Landkreis Cuxhaven - zahlreiche Jugendliche mit frisierten Motorrollern unterwegs (Bild des Prüfgerätes als Download in digitaler Pressemappe)
Cuxhaven. In der vergangenen Woche wurden im gesamten Landkreis Cuxhaven zahlreiche Mofa- und Rollerfahrer sowie ihre Fahrzeuge kontrolliert. In erster Linie waren die Jugendlichen, die ihre zweirädrigen Geschosse erfahrungsgemäß gern durch diverse Umbautechniken "tunen" und dadurch enorme Geschwindigkeiten erreichen, die Zielgruppe dieser Aktion. Doch auch die älteren Bürger unterliegen einem grossen Missverständnis.
Bei den durchgeführten Kontrollen in den Ortschaften Hemmoor, Cadenberge, Otterndorf, Cuxhaven, Langen, Bederkesa, Beverstedt und Hagen wurden letzte Woche insgesamt 131 Leicht- und Kleinkrafträder (sog. Mofa und Roller) angehalten und kontrolliert. 78 dieser kontrollierten Zweiräder wurden mittels Rollenprüfstand (siehe Foto), hier der neue TRAKTAL , auf die Höchstgeschwindigkeiten überprüft . Besonderheit des TRAKTAL ist, dass er alle Widerstände, wie Personengewicht, Straßen- und Luftwiderstand, der Höchstgeschwindigkeit entgegenrechnet und eine vorwerfbare Straßengeschwindigkeit angibt.
Von dieser Geschwindigkeit werden noch weitere Toleranzen durch die Polizei abgezogen, so dass bereits bei einer geringen Überschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit eine Anzeige wegen "Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis" gefertigt wird.
Nach diesen Untersuchungen und Messungen wurden in der vergangenen Woche gegen insgesamt 29 - überwiegend jugendliche - Fahrer Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Desweiteren ergaben die Überprüfungen quasi "nebenbei" eine weitere Anzeige wegen "Trunkenheit im Straßenverkehr" und eine Anzeige wegen "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt".
Obwohl ein 15-Jähriger lediglich ein Mofa bis 25 km / h fahren darf, fahren die meisten Mofa, die im Straßenverkehr angetroffen werden, um die 50 km / h und schneller. Grund ist die einfache Entdrosselungsmöglichkeit, die viele Jugendliche kennen und ausführen können.
Durch weitere bekannte "Tuningmaßnahmen" können diese Leicht- und Kleinkrafträder bis auf über 100 km / h Spitzengeschwindigkeiten gebracht werden.
"Leider unterschätzen die Jugendlichen die Gefahren im Straßenverkehr", äußert eine Sprecherin der Polizei. Durch andere Verkehrsteilnehmer können die zu schnellen Geschwindigkeiten von den Rollern falsch eingeschätzt werden, was ein hohes Unfallrisiko birgt. Doch auch für die Zweiradfahrer selbst entsteht große Gefahr. Die Bremsen und die Bereifung sind nicht für die überhöhten Geschwindigkeiten ausgelegt.
"Derlei Umbauten für die Optik haben Auswirkungen auf die Fahrgeometrie des Zweirades", warnt die Polizeisprecherin.
Außerdem ist vielen nicht bewusst, dass im Falle eines Unfalles die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt, wenn eine Manipulation festgestellt wird. Dabei ist es unerheblich, wer den Unfall verursacht hat.
Im Rahmen der durchgeführten Kontrollen konnten allerdings auch viele ältere Fahrzeugführer kontrolliert werden. Unter diesen Verkehrsteilnehmern herrscht ein großer Irrglaube.
Die Beamtin klärt auf: "Viele glauben, dass Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, einen Roller bis zu 45 km / h ohne jeglicher Fahrerlaubnis fahren zu dürfen. Das ist falsch. Diese Personen dürfen, wie die 15-jährigen Jugendlichen, nur einen gedrosselten Roller mit maximaler Höchstgeschwindigkeit von 25 km / h fahren. Nach dem o.g Stichdatum darf man ein Mofa nur noch mit einer Prüfbescheinigung fahren. Einen Roller bis zu 45 km / h darf man, egal welcher Altersklasse man angehört, nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse "M" führen."
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