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POL-CUX: Folgenschwere Konsequenzen für Fahranfänger
Kampagne der Polizei gegen Alkohol am Steuer (Logo der Kampagne als Bilddownload in digitaler Pressemappe)

POL-CUX: Folgenschwere Konsequenzen für Fahranfänger / Kampagne der Polizei gegen Alkohol am Steuer (Logo der Kampagne als Bilddownload in digitaler Pressemappe)
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Cuxhaven / Wesermarsch (ots)

Folgenschwere Konsequenzen für
Fahranfänger
Auf dem Weg zum Polizeikommissariat Schiffdorf fiel gestern Nacht 
einer Streifenbesatzung in der Schiffdorfer Chaussee ein 
Fahrzeugführer durch seine erhöhte Geschwindigkeit auf. Während der  
Kontrolle stellten die Beamten Atemalkoholgeruch bei dem jungen 
Fahrer fest. Ein erster Test am Alkomaten ergab einen Wert von über 
0,6 Promille.
Der 20-Jährige hat nun mit einem Bußgeld in Höhe von mehreren hundert
Euro, einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit zu 
rechnen.
Kampagne "Don´t drink an drive"
Ab 0,5 Promille müssen Autofahrer in Deutschland mit Strafen 
rechnen. Sie machen sich allerdings auch schon mit 0,3 strafbar, wenn
sie etwa in Schlangenlinien fahren oder andere alkoholbedingte 
Ausfallerscheinungen zeigen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut 
fahruntüchtig und begeht auf jeden Fall eine Straftat - dann wird die
Fahrerlaubnis sofort entzogen.
Und wer sogar mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem 
Fahrrad erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann auch 
da seine Fahrerlaubnis verlieren.
Absolutes Alkoholverbot am Steuer gilt für Fahrer-/innen bis zum 
21. Lebensjahr und für alle Fahranfänger-/innen während der 
Führerschein-Probezeit.
Wer trotzdem alkoholisiert Auto fährt, muss mit ernsten 
Konsequenzen rechnen:
- Bußgeld-/Strafverfahren und bis zu 5 Jahren 
Führerscheinsperre
   - Bußgeld oder Geld-/Freiheitsstrafe
   - Eintrag im Verkehrszentralregister Flensburg
   - Längere Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Führerscheins
   - Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
   - Drogenscreening, evtl. sogar Drogentherapie
   - Bei einem Unfall Schadensersatzforderungen fürs fremde Fahrzeug
   - Erlöschen des Versicherungsschutzes bei einem Verkehrsunfall
Weitere Informationen zur Kampagne erhalten Sie im Internet unter:
http://www.staygold.eu/

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
E-Mail: http://www.polizei-cuxhaven.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/cuxhaven/

Original content of: Polizeiinspektion Cuxhaven, transmitted by news aktuell

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