POL-CUX: Zu schnell im verkehrsberuhigten Bereich unterwegs - Hier herrscht Aufklärungsbedarf (Bildanlage des Verkehrszeichens in der digitalen Pressemappe - s.u.)
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Zu schnell im verkehrsberuhigten Bereich unterwegs - Hier herrscht Aufklärungsbedarf
Die Langener Polizei kündigte am 06. November 2009 Geschwindigkeitskontrollen im Bereich Lehmkuhlsweg und Kappelenweg an. Massive Bürgerbeschwerden führten zu dieser Maßnahme in dem reinen Wohngebiet. Auch aus eigener Beobachtung ist der Polizei bekannt, dass es sich in vielen Fällen um Autofahrer handelt, die die Fahrt durch das Wohngebiet als Abkürzung nutzen, die Kinder zur Schule oder zum Kindergarten bringen, und es sich teilweise auch um Anwohner handelt, die sich gut auskennen und schneller als erlaubt unterwegs sind.
Bei der einen Straße handelt es sich um einen Schulweg, an der anderen Straße liegt ein Kindergarten. Es handelt sich um einen "verkehrsberuhigten Bereich".
Das bedeutet für die Autofahrer Schrittgeschwindigkeit. "Kaum ein betroffener Autofahrer wusste um die Bedeutung des Verkehrszeichens "325" ", so der Einsatzleiter dieser Kontrollmaßnahmen. Und weiter: "Hier herrscht dringender Aufklärungsbedarf".
Viele vermuteten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Neben der Ahndung des Verkehrsverstoßes geht es der Polizei Langen auch darum, durch Argumentationen die Einsicht des Betroffenen in die einschlägigen Vorschriften zu erzeugen. Auch eine Mutter, die ihr Kind aus dem Kindergarten abholte, kam wesentlich zu schnell daher.
Der höchste gemessene Wert in dem verkehrsberuhigten Bereich lag bei 39 km/h. Eine Anzeige, hundert Euro Bußgeld sowie drei Punkte im Verkehrsregister sind zu erwarten. Auch viele andere Autofahrer fuhren wesentlich zu schnell. Auch sie wurden gebührenpflichtig verwarnt.
Die Folgen: Für Eilige fatal! Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern droht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot. Da in einer verkehrsberuhigten Zone eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von vier bis maximal sieben km/h gilt, sind "kritische" Geschwindigkeiten sehr schnell erreicht.
Zum Verständnis: Der Anhalteweg (Bremsweg und Reaktionsweg) beträgt bei 30 km/h und trockener Fahrbahn ca. 13 Meter. Bei 20 km/h und günstigsten Bedingungen immer noch knapp 8 Meter. Viel zu lang, um eine Kollision mit Fußgängern zu verhindern, die in verkehrsberuhigten laut Gesetz die gesamte Straße benutzen dürfen.
Durch eine deutliche Steigerung der Geschwindigkeit entsteht ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die anderen Verkehrsteilnehmer, z.B. durch eine Verlängerung des Bremsweges. Gerade ältere Menschen bzw. Kinder fühlen sich im verkehrsberuhigten Bereich viel sicherer als auf anderen Straßen und genießen gerade in diesem Bereich besondere Rücksichtnahme.
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