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POL-CUX: Zu schnell im verkehrsberuhigten Bereich unterwegs - Hier herrscht Aufklärungsbedarf (Bildanlage des Verkehrszeichens in der digitalen Pressemappe - s.u.)

POL-CUX: Zu schnell im verkehrsberuhigten Bereich unterwegs - Hier herrscht Aufklärungsbedarf (Bildanlage des Verkehrszeichens in der digitalen Pressemappe - s.u.)
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Cuxhaven / Wesermarsch (ots)

Zu schnell im verkehrsberuhigten
Bereich unterwegs - Hier herrscht Aufklärungsbedarf
Die Langener Polizei kündigte am 06. November 2009 
Geschwindigkeitskontrollen im Bereich Lehmkuhlsweg und Kappelenweg 
an. Massive Bürgerbeschwerden führten zu dieser Maßnahme in dem 
reinen Wohngebiet. Auch aus eigener Beobachtung ist der Polizei 
bekannt, dass es sich in vielen Fällen um Autofahrer handelt, die die
Fahrt durch das Wohngebiet als Abkürzung nutzen, die Kinder zur 
Schule oder zum Kindergarten bringen, und es sich teilweise auch um 
Anwohner handelt, die sich gut auskennen und schneller als erlaubt 
unterwegs sind.
Bei der einen Straße handelt es sich um einen Schulweg, an der 
anderen Straße liegt ein Kindergarten. Es handelt sich um einen 
"verkehrsberuhigten Bereich".
Das bedeutet für die Autofahrer Schrittgeschwindigkeit.
"Kaum ein betroffener Autofahrer wusste um die Bedeutung des 
Verkehrszeichens "325" ", so der Einsatzleiter dieser 
Kontrollmaßnahmen. Und weiter: "Hier herrscht dringender 
Aufklärungsbedarf".
Viele vermuteten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. 
Neben der Ahndung des Verkehrsverstoßes geht es der Polizei Langen 
auch darum, durch Argumentationen die Einsicht des Betroffenen in die
einschlägigen Vorschriften zu erzeugen. Auch eine Mutter, die ihr 
Kind aus dem Kindergarten abholte, kam wesentlich zu schnell daher.
Der höchste gemessene Wert in dem verkehrsberuhigten Bereich lag 
bei 39 km/h. Eine Anzeige, hundert Euro Bußgeld sowie drei Punkte im 
Verkehrsregister sind zu erwarten.
Auch viele andere Autofahrer fuhren wesentlich zu schnell. Auch sie 
wurden gebührenpflichtig verwarnt.
Die Folgen: Für Eilige fatal!
Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern droht ab einer 
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerhalb geschlossener 
Ortschaften ein Fahrverbot. Da in einer verkehrsberuhigten Zone eine 
zulässige Höchstgeschwindigkeit von vier bis maximal sieben km/h 
gilt, sind "kritische" Geschwindigkeiten sehr schnell erreicht.
Zum Verständnis: Der Anhalteweg (Bremsweg und Reaktionsweg) 
beträgt bei 30 km/h und trockener Fahrbahn ca. 13 Meter. Bei 20 km/h 
und günstigsten Bedingungen immer noch knapp 8 Meter. Viel zu lang, 
um eine Kollision mit Fußgängern zu verhindern, die in 
verkehrsberuhigten laut Gesetz die gesamte Straße benutzen dürfen.
Durch eine deutliche Steigerung der Geschwindigkeit entsteht ein 
erhebliches Gefährdungspotenzial für die anderen Verkehrsteilnehmer, 
z.B. durch eine Verlängerung des Bremsweges. Gerade ältere Menschen 
bzw. Kinder fühlen sich im verkehrsberuhigten Bereich viel sicherer 
als auf anderen Straßen und genießen gerade in diesem Bereich 
besondere Rücksichtnahme.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
E-Mail: http://www.polizei-cuxhaven.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/cuxhaven/

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