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Polizeiinspektion Cuxhaven

POL-CUX: Nordenham: Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs - Polizei stellte viele Verstöße fest

Cuxhaven / Wesermarsch (ots)

Schwerpunktkontrolle des
gewerblichen Güterverkehrs
In den zurückliegenden Jahren sind die Transportaufkommen und die 
Fahrleistungen im gewerblichen Güterverkehr erheblich angestiegen. 
Zunehmender Wettbewerb, Termindruck und die zurzeit herrschende, 
weltweite Rezession können dabei einen negativen Einfluss auf die 
Verkehrssicherheit haben.
Bei zurückliegenden Kontrollen wurde wiederholt festgestellt, dass
es durch die genannten Einflüsse zu übermäßig langen Lenk- und 
Arbeitszeiten, verkürzten Ruhezeiten und auch technischen Mängeln an 
den Fahrzeugen kommt.
Diese und andere Sicherheitsrisiken werden von manchen "schwarzen 
Schafen" bewusst in Kauf genommen, um Wettbewerbsvorteile zu 
erlangen.
Zur Bekämpfung der zuvor erwähnten Strukturen und um eine 
deutliche Steigerung der Verkehrssicherheit zu erreichen, stellen 
gezielte Kontrollen unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen 
Ansatzes eine wichtige polizeiliche Eingriffsmöglichkeit dar.
Deshalb führten Beamte des Polizeikommissariates Nordenham in der 
Zeit vom 25. bis zum 28. Januar 2010 auf der B 437, Pendlerparkplatz 
"Hahnenknooper Mühle" gezielte Kontrollen des gewerblichen 
Güterverkehrs durch.
Konnten diese Kontrollen in früheren Jahren ohne großen 
technischen Aufwand durchgeführt werden, sind die eingesetzten 
Beamten und Beamtinnen seit dem 01.05.2006 auf eine umfangreiche, 
technische Ausrüstung angewiesen, da seit diesem Zeitpunkt, erstmals 
zum Verkehr zugelassene Lastkraftwagen, mit einem digitalen 
Kontrollgerät (ehemals EC-Tachograf) ausgestattet sein müssen.
Eine Auswertung dieser manipulationssicheren Geräte kann nur mittels 
einer speziellen technischen Ausrüstung (PDA und Laptop) erfolgen.
Die Bandbreite der gemachten Feststellungen bzw. der 
festgestellten Verstöße war allerdings ziemlich ernüchternd.
Insgesamt wurden 112 Lastkraftwagen einer eingehenden Kontrolle 
unterzogen. Hierbei gab es mehr als 50 Beanstandungen.
Häufig wurden Missachtungen der Sozialvorschriften, die 
eigentlichen zum Schutz der Fahrzeugführer dienen sollen, 
festgestellt. Erforderliche Lenkzeitunterbrechungen, die nach einer 
Lenkdauer von 4,5 Std. eingelegt werden müssen, wurden nicht 
eingehalten. Aber auch die täglichen Lenkzeiten, die grundsätzlich 9 
Stunden, zweimal in der Woche 10 Std. betragen dürfen, wurde häufig 
erheblich überschritten.
Hier zeigte ein 64-jähriger Fahrer aus dem Raum Hannover deutlich 
sein mangelndes Unrechtsbewusstsein, indem er mehrfach in einer Woche
zwischen 12 u. 13 Stunden hinter dem Steuer seines 
40-Tonnen-Sattelzuges saß.
Dies war jedoch nicht die einzige Zuwiderhandlung des Mannes, denn 
sein Führerschein war abgelaufen und hierdurch ungültig.
Die Fahrt war somit in der Wesermarsch zu Ende.
Die Spedition musste einen anderen Fahrer zur Kontrollstelle 
entsenden, was einige Stunden dauerte. Gegen den Disponenten der 
Firma und gegen den 64-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahren
ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Weiterhin wurden insgesamt 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen 
verschiedener Zuwiderhandlungen gegen die Fahrpersonal-Verordnung 
eingeleitet und den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern übermittelt.
Außerdem stellten die Kontrollbeamten bei mehreren Lastkraftwagen 
erhebliche technische Mängel fest, u. a. wurde ein Fahrzeug 
kontrolliert, bei dem gleich mehrere Reifen nicht mehr die 
erforderliche Mindestprofiltiefe aufwiesen bzw. stark beschädigt 
waren. Dies hatte zur Folge, dass der Fzg-Führer mit seiner 
Sattelzugmaschine eine Fachwerkstatt aufsuchen und die beanstandeten 
Reifen umgehend austauschen musste.
Der an der Kontrollstelle abgestellte Sattelauflieger wurde einige 
Stunden später durch ein anderes Fahrzeug der Spedition abgeholt. Der
Firma und dem Fahrer drohen jetzt ein erhebliches Bußgeld.
Mehrfach wurde auch teilweise gravierende 
Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Ein aus Aurich kommender Lkw-Führer legte die Strecke bis zum 
Kontrollort fast durchgehend mit über 90 km/h zurück; bei einer 
erlaubten Geschwindigkeit von 60 km/h wurde auch hier ein 
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Aufgrund der hohen Anzahl der festgestellten Verstöße wird die 
Polizei im Sinne der Verkehrssicherheit auch weiterhin den 
gewerblichen Güterverkehr im Auge behalten.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
E-Mail: http://www.polizei-cuxhaven.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/cuxhaven/

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