POL-CUX: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch vom 03.09.2011
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Stadland - Rodenkirchen: Diebstahl aus Gaststätte Besonders dreist war ein bislang unbekannter Täter, der am frühen Samstagmorgen, dem 03. September 2011, gegen 04:00 Uhr in Rodenkirchen eine Gaststätte betrat. Während der Gastwirt Gäste bewirtete, nutzte der Täter eine kurze Unaufmerksamkeit und entwendete die Registrierkasse und eine Kellnerbörse. Anschließend entkam der Täter mit der Beute unerkannt. Die Höhe des Schadens dürfte sich auf schätzungsweise 1.200 Euro belaufen.
Nordenham: Gemeinschädliche Sachbeschädigung Durch Zeugen wurden Jugendliche in der Nordenhamer Fußgängerzone gemeldet, die am Freitagabend, dem 02. September 2011, gegen 23:00 Uhr mehrere Pflastersteine nahe der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße und Jakobstraße entfernt haben. Ermittlungen wurden gegen die 16- bis 20-jährigen Verdächtigen aufgenommen.
Stadland - Rodenkirchen: Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Pflichtversicherung Am Freitag, dem 02. September 2011, stellte eine Funkstreifenwagenbesatzung nahe Rodenkirchen einen 15-jährigen Stadländer fest, der gegen 21:45 Uhr mit einem Kleinkraftrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm, obwohl das Fahrzeug zum einen nicht versichert und zum anderen manipuliert worden war. Aber damit nicht genug. Der 15-jährige ist bei dieser Fahrt auch nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Da die Mutter des Beschuldigten diese Fahrt zuließ, wurde gegen sie auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Schulwegüberwachung
Die kleine ABC-Schützin dreht sich noch einmal an und winkt, dann fällt die Schultür hinter ihr zu. Jetzt schreiten die Nordenhamer Polizisten ein und sprechen die Mutter auf ihr Falschparken an. Sie erklären ihr, warum das Parken gerade vor der Schule verboten ist und belassen es dann aber bei einer mündlichen Verwarnung, anders als bei dem Vater, der seinen Sohn ohne entsprechende Kindersicherung mit dem Pkw zur Schule bringt. Seine Begründung, dass der Weg doch nur so kurz sei und schon nichts passieren werde, können die Polizisten aus Erfahrung nicht nachvollziehen und verhängen deshalb ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro.
Ob die Sicherung des Schulweges durch Geschwindigkeitsüberwachung, Kontrolle von Schulbussen oder Präsenz vor den Grundschulen, in diesen Tagen liegt das Hauptaugenmerk der Nordenhamer Polizei wieder einmal bei der Schulwegüberwachung.
Und die Polizisten nutzen auch gleich die Gelegenheit und achten auf die Verkehrssicherheit der Fahrräder der Schüler, denn mit Beginn der dunklen Jahreszeit wird es wieder vermehrt Beleuchtungskontrollen geben.
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Peter Oprowski
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