POL-CUX: Nachtragspressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stade nach einem polizeilichen Schusswaffengebrauch in Cuxhaven
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Bedrohung endete tödlich - Ermittlungen dauern an
Cuxhaven. "Die umfassenden Ermittlungen durch eine externe Polizeiinspektion dauern an", teilt Hartmut Nitz, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stade am Freitag mit. Der Oldenburger Polizeipräsident Hans-Jürgen Thurau hatte aus Objektivitätsgründen veranlasst, dass die Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg die Ermittlungen durchführt.
Am Mittwochabend kam es kurz nach 18:30 Uhr nach bisher vorliegenden Erkenntnissen im Gebäude des Kreishauses aus einer Notwehrsituation heraus zu einem Schusswaffengebrauch durch einen 25-jährigen Polizeibeamten, der angegriffen wurde. Der 47-jährige Angreifer wurde tödlich verletzt. Er hielt sich nach dem bisherigen Kenntnisstand der Ermittlungsbehörden seit mehreren Wochen ohne eigene Wohnung in Cuxhaven auf. Er war bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten polizeilich in Erscheinung getreten.
Donnerstagnachmittag wurde der Leichnam des 47-Jährigen auf Anordnung des Amtsgerichts Stade bei der Rechtsmedizin in Hamburg durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchung auf Blutalkoholwerte liegt noch nicht vor, da diese andauert. Die Obduktion hat bestätigt, dass der Angreifer infolge des Schusses in den Oberkörper verstarb.
Der 47-jährige soll laut Zeugenangaben während einer Veranstaltung im Gebäude des Kreishauses Cuxhaven mindestens drei Personen mit Stockschlägen und Stockstößen verletzt haben. Trotz des Einschreitens der alarmierten Polizeibeamten habe der Angreifer sein aggressives Verhalten unvermindert heftig fortgesetzt und dabei auch die Beamten angegriffen. Dabei habe er eine der beiden Metallstangen zur Seite gelegt und mit der freien Hand in das Jackeninnere gegriffen.
In dieser Situation erfolgte nach vorheriger Androhung des Schusswaffengebrauchs der Einsatz der Schussaffe aus der Waffe des 25-jährigen Kommissars.
Die sichergestellten Metallstangen sind etwa 70 cm lang und haben einen Durchmesser von rund zwei Zentimetern. Eine der Stangen war abgebrochen und dadurch scharfkantig. Es handelt sich um Gerätschaften des Reinigungspersonals. Abgesägt bzw. abgebrochen und dadurch ebenfalls scharfkantig sind auch zwei Bambusstangen, die im Aktionsradius des Mannes aufgefunden worden sind. Diese stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus der Gartenanlage.
Wie es zu der Schussabgabe gekommen ist (beabsichtigt oder möglicherweise auch versehentlich), und ob der gegenwärtige Angriff des 47-jährigen Mannes gegebenenfalls durch andere Maßnahmen hätte abgewehrt werden können, sei im Zuge der möglichst detaillierten Rekonstruktion der Geschehensabläufe laut Nitz ein ganz wesentlicher Punkt der weiteren Ermittlungen.
Aufgrund bisheriger Obduktionsergebnisse ist zu vermuten, dass sich der Angreifer im Moment der Schussabgabe nach vorn gebeugt hat, so dass die Polizeikugel ihn im Oberkörper traf.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Stade,
Leitender Oberstaatsanwalt Hartmut Nitz, Tel.: 04141 / 107473
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