POL-CUX: 51-jähriger greift Polizeibeamten mit Hammer an - Kollege erschießt den Angreifer
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Zwangseinweisung endet tödlich: 51-jähriger greift Polizeibeamten mit Hammer an - Kollege erschießt den Angreifer
Oldenburg-Wesermarsch. Am Mittwoch bat der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Wesermarsch die Polizei um Unterstützung bei einer amtsärztlichen Überprüfung in Elsfleth. Ein 51-jähriger Mann, der unter einer psychischen Erkrankung litt, deswegen 2006 bereits in eine Klinik eingewiesen worden war und in medikamentöser Behandlung stand, hatte nach Angaben einer Angehörigen die Medikamente abgesetzt und sich phasenweise aggressiv gezeigt. Es sollte daher überprüft werden, ob er erneut zwangseingewiesen werden müsse.
Ein Mitarbeiter des Landkreises ging deshalb mit dem zuständigen Arzt und zwei vorsichtshalber begleitenden Polizeibeamten zu dem Betroffenen. Dieser wohnt mit seiner Mutter, die bei dem Vorfall nicht zugegen war, in einem entlegenen Bauernhaus.
Soweit bis jetzt feststellbar, stürmte der Betroffene beim Öffnen der Tür sofort auf mindestens einen der Polizeibeamten zu und schlug ihm mit einem Zimmermannshammer mehrfach auf den Kopf. Daraufhin machte der andere Polizeibeamte von der Schusswaffe Gebrauch, gab drei Schüsse in Richtung des Betroffenen ab und verletzte ihn tödlich. Der verletzte Polizeibeamte wurde zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht.
Die ersten Ermittlungen vor Ort wurden durch die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland mit Unterstützung der spezialisierten Kriminaltechniker-Gruppe geführt. Aus Gründen der größtmöglichen Objektivität hat der Polizeivizepräsident der Polizeidirektion Oldenburg, Dieter Buskohl, verfügt, dass die Polizeidirektion Osnabrück die polizeilichen Ermittlungen umgehend übernimmt.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den handelnden Polizeibeamten wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet. Eine Obduktion des Getöteten wurde angeordnet. Durch die Ermittlungen soll der genaue Tathergang rekonstruiert werden. Erst danach wird die Staatsanwaltschaft entscheiden können, ob und inwieweit der Schusswaffengebrauch durch Notwehr oder Nothilfe gerechtfertigt war.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Oldenburg
Kathrin Schmelzer
Tel.: 0163 / 7779809 oder 0441 / 2204708
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