POL-CUX: Achtung Erntezeit! Appell der Polizei richtet sich an Erntehelfer und andere Verkehrsteilnehmer
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Achtung Erntezeit! Appell der Polizei richtet sich an Erntehelfer und andere Verkehrsteilnehmer
Cuxhaven. Im vergangenen Jahr ereigneten sich im Verlauf der Erntezeit mehrere Verkehrsunfälle auf den Straßen im Landkreis Cuxhaven. Die Hauptunfallursache eines besonders schweren Verkehrsunfalles, der sich im Sietland ereignet hatte, war eine enorm verschmutzte Fahrbahn. Auf einer Länge von ca. dreihundert Metern lagen erhebliche Mengen Erdreich auf der Straße. Es waren zwar Warndreiecke aufgestellt, aus einer Richtung war das aber wegen zu starker Verschmutzung nicht mehr zu erkennen. Hier war von einer absoluten Gefahrenstelle für alle Verkehrsteilnehmer auszugehen (Bildmaterial eines Verkehrszeichens mit dem Titel "So nicht!").
Am gestrigen Montag erlitt ein 23-jähriger Motorradfahrer aus Löningen (Bereich Polizeiinspektion Cloppenbug / Vechta) tödliche Verletzungen bei der Kollision mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine. Ein 28-jähriger Landwirt hatte nach beendeten Mäharbeiten seine landwirtschaftliche Zugmaschine am Rande einer Wiese abgestellt, um das Mähwerk einzuklappen. Die Front des Treckers ragte noch zum Teil in den vorbeiführenden Schotterweg.
Die Polizei in Cuxhaven wendet sich aus gegebenem Anlass vorsorglich mit einigen Hinweisen an Erntehelfer und andere Verkehrsteilnehmer, um das Unfallrisiko in der anstehenden Erntezeit zu minimieren.
Zur Senkung von schweren Verkehrsunfällen ist es unerlässlich, dass jeder bei der Teilnahme am Straßenverkehr die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht einhält.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Die Einhaltung dieses Grundsatzes fordert der § 1 der StVO. Er sollte jedoch im menschlichen Miteinander eine Selbstverständlichkeit darstellen!
Im Folgenden werden Grundregeln dargestellt, die besonders die land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeuge betreffen:
- Lassen Sie außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann!
- Mäßigen Sie an geeigneter Stelle Ihre Geschwindigkeit und ermöglichen Sie mehreren Fahrzeugen, notfalls durch Warten, das Überholen.
- Wer zum Überholen ausschert, muss eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausschließen.
- Kündigen Sie einen Abbiegevorgang rechtzeitig und deutlich an.
- Auch vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
- Lassen Sie sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und Rückwärtsfahren erforderlichenfalls einweisen.
- Das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich von scharfen Kurven ist unzulässig.
- Die Ladung ist vor Herabfallen sicher zu verstauen. Die Ladung darf auch bei Vollbremsung und Ausweichmanövern nicht verrutschen - Verschmutzungen der Straßen sind unverzüglich zu beseitigen und bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.
- Verkehrshindernisse sind, wenn nötig, durch zugelassene Beleuchtung kenntlich zu machen.
- Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte sind wirksam zu verkleiden.
- Die Dauer von Querungsvorgängen durch land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge wird durch andere Verkehrsteilnehmer häufig unterschätzt. Rechnen Sie mit Fehleinschätzungen!
- Achten Sie insbesondere beim Abbiegen / Einbiegen auf Motorradfahrer. Durch die geringe Fahrzeugmasse erscheinen sie häufig erst spät im Sichtfeld des Fahrers oder werden übersehen!
- Passen Sie auf sich und auf andere auf!
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine sichere Fahrt. Ihre Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
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