POL-CUX: Frauen beim Duschen gefilmt - 33-Jähriger gesteht Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Cuxhaven (ots)
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Stade und der Polizeiinspektion Cuxhaven
Frauen beim Duschen gefilmt - 33-Jähriger gesteht Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Cuxhaven/Emsland. Ein 33-Jähriger hat gestanden, im letzten Jahr im Verlauf eines Festivals in Nordholz-Wanhöden heimlich Nacktaufnahmen von Frauen unter der Dusche gemacht und ins Internet eingestellt zu haben. Nach dem Erkenntnisstand der Polizei filmte er die zumeist unbekleideten Frauen mit einer Minikamera, die er in einem Kapuzenpulli versteckte, während er selbst im angrenzenden Männerbereich duschte. Täglich soll der 33-Jährige, der im Landkreis Emsland bei seinen Eltern wohnt, eine Stunde gefilmt haben. Das Filmmaterial hat er, zu Hause angekommen, in verschiedenen Foren ins Internet gestellt. Der Beschuldigte konnte nach Auftauchen des Filmmaterials durch Internetrecherchen ermittelt werden. Eine Frau hatte sich erkannt und Anzeige bei der Polizei erstattet. In dem Zusammenhang lobt die Polizei die gute Zusammenarbeit mit den Veranstaltern des Festivals, die zur Klärung der Straftat, welche eine erhebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte zahlreicher Frauen bedeutet, beigetragen haben.
Die Ermittlungen haben erwiesen, dass es nicht immer gelingt, sich vollständig im Internet zu verschleiern. "Jeder hinterlässt Spuren im Internet", betont Hans-Dieter Rendelsmann, der den Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Cuxhaven leitet. Laut Rendelsmann haben speziell ausgebildete Ermittler die Personalien des Tatverdächtigen im Netz ermitteln können, obwohl dieser offensichtlich versucht hatte, seine wahre Identität zu verschleiern. Die Staatsanwaltschaft Stade hat daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes beim zuständigen Amtsgericht erwirkt. Der 33-Jährige hat gestanden, auch bei anderen Festivals bereits Aufnahmen unbekleideter Frauen gemacht zu haben. Die Aufnahmen seien jedoch aufgrund schlechter Datenqualität nicht für die Einstellung ins Internet geeignet gewesen. Die Auswertung sichergestellter Datenträger hat keine weiteren Aufnahmen duschender Frauen ergeben. Der Beschuldigte selbst hat sämtliches Filmmaterial vernichtet und will sich als Wiedergutmachung auch an der Löschung des Filmmaterials im Internet beteiligen. Eine vollständige Löschung des Filmmaterials ist aber wohl nicht möglich, da unbekannt ist, wer das Filmmaterial heruntergeladen und abgespeichert hat. So könnte das Filmmaterial immer mal wieder ins Internet gestellt werden. "Die Unwissenheit, ob entsprechende Aufnahmen von einem im Internet kursieren, löst bei vielen Frauen natürlich große Betroffenheit und Unbehagen aus. Bislang haben sich bei uns drei Frauen gemeldet und Anzeige erstattet", äußert der Kriminaloberrat. Zudem können Opfer neben strafrechtlichen Schritten gegebenenfalls auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Diesbezüglich sollten sich die Geschädigten anwaltlichen Rat einholen. Der Beschuldigte ist laut Auskunft der Ermittler bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten und hat reumütig eingesehen, dass er mit seiner Tat großen Schaden angerichtet hat.
Die Dynamik der Entwicklung der Internetkriminalität stellt sowohl Privatnutzer und Unternehmen als auch den Gesetzgeber und die Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen. Dem begegnen die Strafverfolgungsbehörden mit einer Vernetzung von Spezialisten. Diesem Netzwerk gehören auch Ermittler der Polizeiinspektion Cuxhaven an.
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