POL-CUX: Pressemeldung der Polizeiinspektion Cuxhaven
Cuxhaven (ots)
Bereich Langen
1. VU mit 2 Schwerverletzten
Am Freitag, dem 06.06.2014 gegen 13.54 Uhr, stießen in Elmlohe in der Dorfstraße in einer leichten Linkskurve 2 PKW zusammen. Ein aus Rastede stammender 43jähriger Passatfahrer kam zu weit nach links auf den Gegenfahrstreifen und stieß dort mit einem 65jährigen Golffahrer aus Elmlohe zusammen. Der Unfallverursacher wurde in seinem PKW eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Beide Fahrzeugführer wurden schwer verletzt in ein Bremerhavener Krankenhaus eingeliefert. Die PKW wurden stark beschädigt von örtlichen Abschleppunternehmern abgeschleppt. Der Gesamtschaden wird auf 24000 Euro geschätzt.
2. VU mit einem Leichtverletzten auf der A 27
Am Freitag, dem 06.06.2014 gegen 23.35 Uhr, befuhr ein 26jähriger Bremerhavener mit seinem Ford die A 27 in Richtung Cuxhaven. In Höhe der Anschlussstelle Bremerhaven-Geestemünde übersah er einen vor ihm fahrenden PKW. Beim Ausweichen geriet der PKW ins Schleudern und prallte, ohne gegen ein anderes Fahrzeug zu stoßen, gegen die Seitenschutzplanke. Der Fordfahrer wurde durch den Aufprall leicht verletzt. Der Pkw hatte nur noch Schrottwert. Der Schaden dürfte geschätzt bei ca. 5000 Euro liegen.
3. VU mit einem leicht verletzen Kind in Bad Bederkesa
Am Freitag, dem 06.06.2014 gegen 20.31 Uhr, fuhr ein 12jähriger Junge mit seinem Fahrrad auf die Kreuzung Hauptmann-Böse-Straße/Seminarstraße in Bad Bederkesa ohne auf einen vorfahrtberechtigten 30jährigen Beerster Fordfahrer zu achten. Es kam zur Kollision beider. Der Junge wurde leicht verletzt ins Krankenhaus nach Bremerhaven eingeliefert. Der Gesamtschaden beläuft sich schätzungsweise auf 3300 Euro.
Bereich Hemmoor
Person vom Trecker gefallen und von Anhänger überrollt
Mächtiges Glück im Unglück hatte ein 24 jähriger Freiburger kurz vor 17.00 Uhr am Pfingstsonntag in Oberndorf. Er saß als Beifahrer auf einem älteren Trecker auf dem Kotflügel. Angehängt war ein ehemaliger Silierwagen mit Doppelachse. Auf diesem saß eine Gruppe junger Leute auf der Rückfahrt vom Frühtanz in Steinau. In der Alex-Reyels-Straße fiel der Freiburger aus bisher ungeklärter Ursache von dem Trecker und wurde anschließend von beiden Rädern des Silierwagens überrollt. Die zunächst als lebensbedrohlich eingestuften Verletzungen des Mannes erwiesen sich später im Krankenhaus glücklicherweise als schwere Prellungen und Schürfwunden und nicht lebensgefährlich. Den Treckerfahrer erwartet nun jedoch ein umfangreiches Strafverfahren. Da die Fahrt keinen land- und forstwirschaftlichen Zweck erfüllte, reichte der Führerschein für Trecker in diesem Fall nicht aus. Auch hätte der Anhänger zugelassen, versichert und versteuert sein müssen. Eine mögliche fahrlässige Körperverletzung wird geprüft. Weiterhin ist eine derartige Personenbeförderung nicht erlaubt. Ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen lediglich sogenannte Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. Ernteumzüge. Auf jeden Fall ist jedoch eine gesonderte Versicherung erforderlich. Auch dürfen sich bei der An- und Abfahrt keine Personen auf den Anhängern befinden. Eine derartige Veranstaltung lag hier jedoch nicht vor.
Bereich Cuxhaven
1. Vermutlich durch Unachtsamkeit eines Saunagastes kam es in einem Beherbergungsbetrieb in Cuxhaven-Duhnen beim Aufguss zu einer Stichflamme, die Teile der Saunaverkleidung in Brand setzte. 3 Gäste wurden mit Anzeichen auf Rauchgasvergiftung in einem Krankenhaus behandelt. Neben der BF Cuxhaven und dem Rettungsdienst waren Kräfte der FF Duhnen, Döse und ein RTW aus Bremerhaven eingesetzt. Der entstandene Sachschaden blieb gering.
2. Ein 53jähriger Cuxhaven wurde am Freitagabend im Stadtgebiet kontrolliert, als er mit seinem Pkw unterwegs war. Dabei stellte die Beamten fest, dass er deutlich mehr als 1,1 o/oo hatte. Es wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
3. Nicht viel anders erging es in der gleichen Nacht einem 29jährigen. Allerdings war hier Alkohol nicht der Grund. Der Fahrzeugführer hatte Betäubungsmittel zu sich genommen und seinen Pkw auf öffentlichen Straßen geführt. Auch in diesem Fall ist ein Strafverfahren eingeleitet worden.
4. Am Sonntagmorgen, gegen 01:00 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung in Altenwalde ein Pkw-Fahrer auf, der durch seine ungewöhnliche Fahrweise eine Kontrolle herauf beschwor. Dabei stellte die Beamten eine Alkoholbeeinflussung von über 1,00 o/oo fest. Die Folge war eine Blutentnahme und die Beschlagnahme des Führerscheines.
5. Ungewöhnlich uneinsichtig zeigte sich eine 41jährige in der Nacht zu Sonntag in Nordholz. Trotz der Tatsache, das sie aufgrund einer durch sie verursachten Ruhestörung von Beamten zur Ruhe ermahnt wurde, setzte sie die nächtliche Beschallung der Nachbarschaft uneingeschränkt fort. Trotz Einleitung eines Ordnungwidrigkeitenverfahrens drehte sie ihre Stereoanlage weiter voll auf. Nun hatten die Beamten keine andere Wahl. Ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet und der Dame die Stereoanlage weg genommen.
6. Mit einem Alkoholwert von nahezu 5 o/oo (in Worten FÜNF) befuhr eine 34jährige in der Nacht zu Sonntag diverse Straßen im Stadtgebiet Cuxhaven. Im Carl-Vinnen-Weg endete ihre Fahrt am Bordstein. Sachschaden, vor allem an dem genutzten Fahrzeug, war die Folge. Nach erfolgter Blutentnahme stellte sich im Verlaufe der weiteren Ermittlungen heraus, dass die Dame auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist!
7. Ein 32jähriger fiel am Sonntagvormittag einer Streifenwagenbesatzung auf, da er mehrere Verkehrsverstöße begangen hatte. Einen Führerschein konnte er während der sich anschließenden Kontrolle nicht vorweisen. Weitere Ermittlungen ergaben dann, dass er bereits mehrere Jahre nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Fahrzeughalterin des genutzten Pkw wusste um diesen Umstand, verhinderte die Fahrt aber nicht. Gegen beide, Fahrer sowie Fahrzeughalterin, wurden Strafverfahren eingeleitet.
8. Ebenfalls ein Strafverfahren wurde gegen einen 23jährigen eingeleitet, der mit seinem Mofa deutlich schneller als die erlaubten 25 Km/h fuhr. Da das Mofa durch die höherer Geschwindigkeit führerscheinpflichtig wurde, der 23jähre aber lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, hätte er das Fahrzeug nicht fahren dürfen. Auch in diesem Falle stellten die Beamten zusätzlich eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel fest, was zu einem weiteren Strafverfahren führte.
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Sven Reimer
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