POL-CUX: Dreister Einschleichdieb in Hollen + Diebstähle aus Rohbauten + Berauscht Unfall verursacht - Hinweise zum begleiteten Fahren mit 17 u.a.
Cuxhaven (ots)
Dreister Einschleichdieb in Hollen
Beverstedt. Am Freitagmorgen (22. August 2014) schlich eine bislang unbekannte Person im Zeitraum zwischen 10:30 und 11 Uhr unbemerkt durch die unverschlossene Haustür in ein Haus in der Straße Hollenerheide ein und entwendete zwei vorgefundene Geldbörsen. Die Bewohner hielten sich zu der Zeit auf dem Grundstück auf.
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Diebstähle aus Rohbauten
Schiffdorf. In der Nacht zu Samstag (23. August 2014) entwendeten bislang unbekannte Täter aus dem Rohbau einer Tennishalle im Gewerbegebiet Spaden Werkzeuge und Werkzeugmaschinen. Weiterhin verschwanden im Zeitraum zwischen dem 11. August bis 23. August 2014 Kupferrohre und Kupferkabel aus dem Rohbau eines Mehrfamilienhauses Am Quellenbrink. Durch die dadurch verursachten Bechädigungen am Gebäude entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Die Ermittlungen dauern an.
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Tankbetrug in Hagen
Am Samstag (23. August 2014), um 17:10 Uhr, betankte jemand auf einem Tankstellengelände in der Straße Amtsdamm einen grünen Renault Megane mit Superbenzin für ca. 70 Euro und fuhr davon, ohne zu bezahlen. Am Pkw waren HB- Kennzeichen angebracht, die zuvor in der Boschstraße in Bremerhaven von einem Fahrzeug gestohlen worden waren.
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Versuchter Einbruch in Tierarztpraxis in Hagen
Freitagnacht (22. August 2014), im Zeitraum zwischen 23:30 Uhr und Mitternacht versuchten bislang unbekannte Täter erfolglos, in eine Tierarztpraxis in der Straße Amtsdamm, einzubrechen. Zunächst wurde nach derzeitigem Ermittlungsstand an einem Fenster gehebelt und danach eine Scheibe eingeschlagen. Die Täter flüchteten jedoch, ohne weiter vorgedrungen zu sein. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
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Betrunken auf der Autobahn verunfallt - hoher Sachschaden
Am Sonntagnachmittag (24. August 2014) gegen 16:30 Uhr befuhr ein 32-jähriger Autofahrer die die Autobahn 27 in Fahrtrichtung Cuxhaven. Im Bereich der Anschlussstelle "Bremerhaven-Zentrum" kam der Fahrer mit seinem VW Rover in den Seitenraum. Durch ein entgegengesetztes Lenkmanöver geriet der Wagen ins Schleudern, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte frontal in die Schutzplanke. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass der 32-Jährige infolge Alkoholeinwirkung absolut fahruntüchtig war. Ein erster Test am Alkomaten ergab eine Atemalkoholkonzentration von über 2 Promille. Der Führerschein des Bremers wurde sichergestellt. Nach Polizeikenntnis blieb er unverletzt. Der entstandene Sachschaden beträgt über 10.000 Euro.
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Berauscht Unfall verursacht
Ihlienworth. Montagfrüh gegen 1:50 Uhr verunfallte ein junger Mann mit einem VW Polo. Der landete im Vorgarten eines Anwohenrs in der Meisterstraße. Der Fahrer und der bzw. die Mitfahrer flüchteten zu Fuß von der Unfallstelle. Wie sich herausstelle, stand der 17-jährige mutmaßliche Unfallverursacher aus der Samtgemeinde Land Hadeln unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Wie der Jugendliche in den Besitz des Autos der Mutter eines Bekannten kam, ist noch unklar. Durch den Unfall wurde das Fahrzeug an der Front so stark beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit ist. Die Ermittlungen dauern an. Dem 17-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Zudem beschlagnahmten die Beamten seinen Führerschein ("begleitetes Fahren"). Weitere Unfallzeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Die besondere Verantwortung der Fahranfängerinnen und Fahranfänger:
Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Autofahren zu dürfen und dadurch in Begleitung mobil zu sein. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:
- Sie dürfen bis zu Ihrem 18. Geburtstag nie ohne die in der Prüfungsbescheinigung
eingetragene Begleitung fahren. Achten Sie darauf, dass die Begleitperson ihren Führerschein mitführt und nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
- Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
oder wenn Sie übermüdet sind.
- Gurten Sie sich immer an.
- Fahren Sie vorausschauend und gehen kein Risiko ein.
- Denken Sie daran, Ihre Fahrweise dem Wetter und den Straßenverhältnissen
anzupassen.
- Sie müssen immer Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis mit sich führen, wenn Sie fahren.
- Da die Prüfungsbescheinigung nur in Deutschland gilt, darf hiervon im Ausland kein Gebrauch gemacht werden.
- Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen. Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeld
und der Widerruf der Fahrerlaubnis.
(Quelle: www.tuev-nord.de)
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