POL-CUX: Erpressungsfall in Cuxhaven aufgeklärt
Cuxhaven (ots)
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Stade und der Polizeiinspektion Cuxhaven zu Erpressungsfall in Cuxhaven
Am Dienstagnachmittag (27.09.2016) meldete ein Geschäftsmann aus dem Landkreis Cuxhaven seine Frau als vermisst, als er sie gegen 14 Uhr nicht zu Hause antraf, obwohl sie gemeinsam zu einem Arzttermin fahren wollten. Darauf, dass sie möglicherweise Opfer einer Straftat wurde, deutete zunächst nichts hin. Erste Suchmaßnahmen nach der Vermissten blieben ohne Erfolg. Am darauffolgenden Tag ging bei dem Ehemann eine telefonische Lösegeldforderung von einem unbekannten Anrufer ein. Die Polizei nahm daraufhin umgehend in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Stade die Ermittlungen auf. Zahlreiche Beamte der Polizeiinspektion Cuxhaven sowie Kräfte von Mobilen- und Spezialeinsatzkommandos aus dem gesamten norddeutschen Raum arbeiteten in Cuxhaven verdeckt und unter Hochdruck an der Aufhellung der Gesamtumstände und insbesondere daran, den zunächst unbekannten Aufenthaltsort der Frau ausfindig zu machen und sie wohlbehalten zu befreien.
Ins Visier der Ermittlungen geriet noch am gleichen Tag ein 47-jähriger Cuxhavener, der bereits in der Vergangenheit einschlägig polizeilich in Erscheinung getreten ist. Während der Fahndung nach dem Mann gelang es der Frau, sich leicht verletzt aus ihrer Gefangenschaft zu befreien und die Polizei zu alarmieren. Schnell erhärtete sich der Verdacht gegen den 47-Jährigen, den die Polizei bereits lokalisiert hatte. Noch in der Nacht erfolgte die vorläufige Festnahme des Mannes, der bislang zu den schweren Vorwürfen schweigt. Die Beamten werfen dem Beschuldigten erpresserischen Menschenraub vor. Hierfür sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Die Ermittlungen zur detaillierten Aufklärung des Tatgeschehens dauern an. Weitere Hinweise zum Tathergang können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit noch nicht bekannt gegeben werden.
Mit Blick auf die besondere Situation für die Geschädigten bitten die Staatsanwaltschaft Stade und die Polizeiinspektion Cuxhaven ausdrücklich um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Opfer und um die Gewährleistung ihrer Privatsphäre. Weitere Angaben zu ihrer Person werden aus Opferschutzgründen nicht gemacht.
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