POL-CUX: Die Folgen einer Alkohol- oder Drogenfahrt
Cuxhaven (ots)
Alkoholisiert am Steuer - 63-Jähriger "absolut fahruntüchtig"
Wurster Nordseeküste. Am Donnerstag, 03.01.2019, kontrollierten Beamte des Polizeikommissariats Geestland gegen 3:30 Uhr in Dorum-Neufeld einen Opel-Fahrer. Sie stellten fest, dass der 63-jährige Fahrzeugführer aus der Region Hannover alkoholisiert am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm. Ein erster Test am Alkomaten ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Die Beamten veranlassten eine Blutprobenentnahme und stellten den Führerschein des Mannes sicher.
Blutprobe nach Drogenkonsum
Loxstedt. Donnerstagabend (03.01.2019) kontrollierten Beamte der Polizeikommissariate Schiffdorf und Nordenham in der Zeit von 22 Uhr bis Mitternacht den Verkehr im Bereich des Wesertunnels (B437). Hierbei wurde neben der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer auch die Verkehrssicherheit der Pkw kontrolliert. Ein 30-jähriger Touran-Fahrer aus Berlin geriet nach dem Durchfahren des Tunnels im Bereich Loxstedt in die Kontrolle. Er steht im Verdacht, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren zu sein. Ein Drogenschnelltest vor Ort bestätigte den Verdacht. Eigenen Angaben zufolge hatte er zuvor in Amsterdam "etwas geraucht". Allerdings ging er davon aus, dass die Wirkstoffe bereits abgebaut seien. Die Beamten veranlassten eine Blutprobenentnahme und leiteten entsprechende Verfahren gegen den Fahrer ein.
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Die Folgen einer Alkohol- oder Drogenfahrt können sein:
- Bußgeld- bzw. Strafverfahren
- bis zu 5 Jahre Führerscheinsperre
- Bußgeld oder Geld- oder Freiheitsstrafe
- bis zu 3 Punkte im deutschen Fahreignungsregister
- lange Prozedur bis zur Wiedererlangung des Führerscheins
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
- Drogenscreening
- möglicherweise sogar Drogentherapie
- Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre
- Erlöschung des Teil- bzw. Vollkaskoversicherungsschutzes bei einem Verkehrsunfall
- Regressansprüche der Haftpflichtversicherung für den Unfallschaden am fremden Fahrzeug
Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichend sein. Die Polizei leitet nicht nur eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft bzw. stellt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, sondern meldet den Vorfall an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese zwei Verfahren sind voneinander unabhängig. Stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein, hat dies keine Auswirkungen auf das Verwaltungsverfahren der Fahrerlaubnisbehörde. Bei mangelnder Eignung entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis oder sieht von einer Erteilung ab.
Das heißt, Jugendliche und Erwachsene ohne Fahrerlaubnis bekommen eine Führerscheinsperre und dürfen den Führerschein erst machen, wenn sie nachweisen, dass sie keine Drogen mehr konsumieren. Von ihnen wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt. Sie sind jetzt in der Beweispflicht und müssen ihre Drogenabstinenz nachweisen sowie die dafür erforderlichen Gutachten selbst finanzieren.
Weitere Informationen zum Thema "Folgen von Alkohol- / Drogenfahrten" erfahren Sie unter: www.polizei-beratung.de
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