POL-CUX: Ungewöhnliches Unfallgeschehen in Cadenberge und Geversdorf - Senior verursacht in kurzer Zeit zwei Unfälle
Cuxhaven (ots)
Cadenberge. Am gestrigen Dienstag (14.05.2024) kam es gegen 16:20 Uhr in der Schützenstraße in Cadenberge zu einem Verkehrsunfall. Ein 73-jähriger Cadenberger war hierbei mit seinem PKW leicht in den Gegenverkehr geraten, sodass er mit dem Außenspiegel des PKW einer 57-jährigen Frau aus der Wingst zusammenstieß. Hierbei entstanden nur minimale Sachschäden an den PKW. Verletzt wurde niemand. Auffälligenkeiten einer möglichen Fahruntüchtigkeit des Seniors, körperlich wie geistig, wurden vor Ort überprüft und nicht festgestellt.
Da der Mann seinen Führerschein nicht mitführte, wurde vor Ort vereinbart, zur nahe gelegenen Wohnanschrift in Geversdorf zu fahren, um den Führerschein zu überprüfen.
Beim Fahrtantritt vergaß der Senior zunächst seine Fahrertür zu schließen. Die eingesetzten Beamten fuhren daraufhin hinter dem Mann her, schalteten das Blaulicht, das Martinshorn und auch die Fahrzeughupe ein, um den Mann zum Anhalten zu bewegen. Hierauf reagierte der Mann zunächst nicht. Anhaltesignale wurden ebenfalls missachtet.
Der Senior schloss im Anschluss während der Fahrt seine Fahrzeugtür, fuhr aber derart unsicher und geriet stark in den Gegenverkehr, sodass ein anderer Verkehrsteilnehmer mit seinem PKW ausweichen musste. Die eingesetzten Beamten versuchten weiter den Senior zum Stoppen zu bringen, ein Überholen war jedoch nicht möglich. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer, ein 54-jähriger Mann aus Osten, hatte die Situation und den Funkstreifenwagen ebenfalls bemerkt und war so weit er konnte mit seinem PKW in den Seitenraum ausgewichen. Der Senior fuhr jedoch so weit links, dass es zu einem Zusammenstoß der Fahrzeuge kam.
Glücklicherweise wurden auch bei diesem Unfall keine Personen verletzt, es entstanden jedoch erhebliche Sachschäden an den PKW. Weiter stand der Senior nun sichtlich unter Schock und konnte der Situation nicht mehr folgen. Sein Führerschein wurde daraufhin beschlagnahmt. Des Weiteren muss er sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
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