POL-CUX: 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis ++ Unfall mit Motorradfahrer
Cuxhaven (ots)
Ohne Führerschein erwischt - Fahrzeug beschlagnahmt
BAB27/Bremerhaven. Am Montagabend kontrollierten Beamte der Polizei Geestland an der Anschlussstelle Bremerhaven-Wulsdorf einen 53-jährigen BMW-Fahrer aus Bremerhaven. Da der Fahrer keinen Führerschein vorzeigen konnte, schauten die Beamten genauer hin. Es stellte sich heraus, dass dem Bremerhavener die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Und nicht nur das: er wurde bereits einige Male wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig verurteilt. Wie die jetzige Kontrolle zeigte, schienen diese Verurteilungen jedoch keine Wirkung zu zeigen. Daher beschlagnahmten die Polizisten auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft den BMW, die Zulassungsbescheinigung und den Fahrzeugschlüssel des nunmehr Beschuldigten. Weiter wurde ein erneutes Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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Unfall mit verletztem Kradfahrer
Wingst (ost) Am Montag, gegen 06:40 Uhr, kam es auf der Bundesstraße 73 in Höhe Wingst zu einem Verkehrsunfall bei dem ein Motorradfahrer leicht verletzt wurde. Eine 62-jährige Frau aus der Wingst versuchte zum Unfallzeitpunkt mit ihrem Audi aus der Molkereistraße auf die Bundesstraße in Richtung Cadenberge aufzufahren. Zur gleichen Zeit versuchte ein 49-jähriger Kradfahrer aus Oberndorf von der Bundesstraße in die Molkereistraße abzubiegen. Hierbei wurde er scheinbar von der Audi-Fahrerin übersehen. Beide Kfz-Führende leiteten eine Notbremsung ein, um einen Zusammenprall zu verhindern. Hierbei stürzte der Kradfahrer, verletzte sich aber nur leicht und wurde mit einem Rettungswagen zur Untersuchung einem Krankenhaus zugeführt. Dem Gesamtschaden schätzt die Polizei auf 1.000 Euro.
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Ohne Führerschein unterwegs
Hemmoor (ost) Am Montag, gegen 22:08 Uhr, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Hemmoor den 22-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades auf der Lamstedter Straße in Hemmoor. Eine Geschwindigkeitsmessung hatte zuvor einen Wert von 48 km/h ergeben. Der Fahrer konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.
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