Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Polizei Nordenham: Verkehrsunfall zwischen PKW und Krad; Fahranfänger mit 185 km/h unterwegs
Delmenhorst (ots)
Verkehrsunfall mit leichtverletztem Motorradfahrer
26954 Nordenham, Friedrich-Ebert-Str., Einmündungsbereich zur Adolf-Vinnen-Str. 18.05.2019, 17:45 Uhr
Am Samstag, 18.05.2019, gegen 17:45 Uhr, ist es in der Friedrich-Ebert-Straße in Nordenham zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Motorrad gekommen. Ein 21-jähriger Nordenhamer befuhr mit seinem Pkw (Renault Clio) die Friedrich-Ebert-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt und beabsichtigte im Einmündungsbereich zur Adolf-Vinnen-Straße auf das dortige Tankstellengelände abzubiegen. Dabei übersah er augenscheinlich das Krad (Suzuki) eines 19-Jährigen, der die Friedrich-Ebert-Straße in Fahrtrichtung Blexen befuhr. Es kam zum Zusammenstoß der Fahrzeuge. Der Motorradfahrer aus Nordenham stürzte und zog sich leichte Verletzungen am Bein zu. Nach ersten Einschätzungen entstand an beiden Fahrzeugen wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gesamtschaden wird auf 4.500 EUR geschätzt.
Geschwindigkeitsmessungen; Fahranfänger mit vorwerfbaren 185 km/h auf B212 gemessen
26935 Stadland, OT Rodenkirchen Nordenhamer Straße (B212) 18.05.2019, zur Tageszeit
Am Samstag, 18.05.2019, führte die Nordenhamer Polizei zu unterschiedlichen Tageszeiten Geschwindigkeitsmessungen auf der B212 (Nordenhamer Straße) in 26935 Stadland, OT Rodenkirchen, durch. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 100 km/h (außerorts). Insgesamt konnten 8 Geschwindigkeitsverstöße im Bußgeldbereich verzeichnet werden. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen betrugen somit mindestens 21 km/h. Ein 42-jähriger Fahranfänger aus Remscheid befuhr gegen 10:50 Uhr mit einem gerade erworbenen BMW die B212 in Fahrtrichtung Brake. Er konnte durch die Beamten mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 185 km/h gemessen werden. Für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog ein 3-monatiges Fahrverbot, 2 Punkte im Fahreignungsregister Flensburg sowie 600 EUR Bußgeld vor. Der Fahrer befand sich nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis noch in der Probezeit.
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