Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Stadt Delmenhorst: Kontrolle eines E-Scooters führt zur Einleitung eines Strafverfahrens
Delmenhorst (ots)
Ohne Pflichtversicherung, über 20 km/h und ohne dadurch erforderliche Fahrerlaubnis ist am Montag, 14. Oktober 2019, gegen 13:35 Uhr, der Fahrer eines E-Scooters aufgefallen.
Der 20-jährige Delmenhorster befuhr die Marktstraße in Richtung Lange Straße (Fußgängerbereich) und versuchte, bei Erblicken des Streifenwagens sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Er konnte allerdings durch Beamte der Polizei Delmenhorst in der Gartenstraße angehalten und kontrolliert werden. Gegen ihn wurden Strafverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt wurde ausdrücklich untersagt.
Hier nochmal der Appell: Zunächst müssen die E-Scooter zum Betrieb zugelassen werden. Diese Zulassung wird nur erteilt, wenn gewisse Anforderungen erfüllt werden. Eine dieser Anforderungen lautet zum Beispiel, dass die Höchstgeschwindigkeit 20 Stundenkilometer nicht übersteigen darf. Ferner sind die technischen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen die E-Scooter aber auch dann nur gefahren werden, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Diese Versicherung wird durch eine Plakette nachgewiesen, die am sogenannten 'Elektrokleinstfahrzeug' angebracht werden muss.
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