Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Verstöße gegen die Corona Verordnung in Nordenham und Delmenhorst
Delmenhorst (ots)
In der Nacht vom Freitag, 18.12.2020 auf den Samstag, 19.12.2020, wurden im Stadtgebiet von Nordenham mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt. In einem Fall wurden in einem Pkw insgesamt vier Personen angetroffen, die jeweils aus einem anderen Haushalt stammten. Sie hatten sich zusammengefunden und waren von Brake nach Nordenham gefahren. Gegen die Jugendlichen und den 18-jährigen Fahrzeugführer wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. In einem weiteren Fall wurde eine sogenannte "Corona-Party" gemeldet. Zu dieser hatten sich insgesamt sechs Personen aus jeweils verschiedenen Haushalten in einer Privatwohnung getroffen und dort ausgelassen gefeiert. Fluchtversuche blieben erfolglos. In den geführten, ermahnenden Gesprächen wurde deutlich, dass teilweise kein Einsehen vorhanden ist. Gegen die 19- bis 24-jährigen wurden Platzverweise ausgesprochen und Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zu einem weiteren Fall kam es gegen 21:35 Uhr, in der St.-Willehad-Straße. Hier wurde eine vierköpfige Personengruppe aus vier Haushalten angetroffen, die sich weder an die Abstandsregeln hielten noch wurde ein Mund-Nasen-Schutz getragen. Gegen die 19- bis 28-jährigen wurden ebenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Im Stadtgebiet von Delmenhorst kam es in zwei Wohnungen zu Beanstandungen, da sich dort einhergehend mit gemeldeten Ruhestörungen, vier bzw. fünf Personen (19-38 Jahre alt) aus unterschiedlichen Haushalten aufhielten. Es wurden Platzverweise erteilt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zwei der Personen kamen diesem Platzverweis nicht nach und mussten schließlich sogar in Gewahrsam genommen werden. Die Missachtung des Platzverweises bedeutet darüber hinaus jeweils ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren. Auch in Delmenhorst wurde bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass sich fünf Personen in einem Pkw befanden, die aus vier unterschiedlichen Haushalten stammten. Mindestabstände konnten im Fahrzeug naturgemäß nicht eingehalten werden. Auch gegen die 17 bis 21-jährigen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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