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POL-DEL: Landkreis Wesermarsch: Warnung vor telefonischen Gewinnversprechen +++ Aktuelle Anrufe in Lemwerder, Elsfleth und Ovelgönne

Delmenhorst (ots)

Aktuell verzeichnet die Polizei ein erhöhtes Anrufaufkommen von Betrügern in Lemwerder, Elsfleth und Ovelgönne, die den Bürgerinnen und Bürgern telefonische Gewinnversprechungen machen - allerdings mit klarer Zahlungsanweisung.

Die Masche ist immer dieselbe: Eine Person meldet sich telefonisch und gibt bekannt, dass man bei einem Gewinnspiel eine hohe Geldsumme gewonnen hat - häufig eine Summe von mehreren tausend Euro.

Um diesen Gewinn zu bekommen soll man Google-Play-Karten, Playstation-Karten, Stream-Karten oder Ähnliches in einer Höhe von mehreren hundert Euro kaufen.

Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Kauf der Karten erhält der Käufer eine Art Gutschein und somit auch eine individuelle Nummer (PIN). Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen.

Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird man dann wieder angerufen und muss die Gutschein-Nummer, die zu diesen erworbenen Karten gehören, telefonisch durchgeben. Danach würde dann ein Mitarbeiter der Bank vorbeikommen und den gewonnenen Geldbetrag übergeben.

Dem ist natürlich nicht so. Es wird kein Mitarbeiter einer Bank vorbeikommen und einen Geldbetrag auszahlen. Die Betrüger werden stattdessen mit der Geldsumme im Internet auf Einkaufstour gehen.

Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben
-Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

-Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern 
beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).

-Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

-Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
Kreditkartennummern oder Ähnliches.

-Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der 
Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und 
was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.

-Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

-Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss 
widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. 
Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in
den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet 
(www.verbraucherzentrale.de).

-Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und 
Ihre Telefonrechnung.

-Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse 
rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten 
Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an
Ihren Bankberater.

-Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag 
erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und 
dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.

-Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs 
gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel 
Anzeige bei der Polizei.

- Informieren Sie Freunde, Familie und Bekannte!

(Quelle:https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewin
nversprechen/)

Rückfragen bitte an:

Lorena Lemke
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de

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