Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: Unerlaubtes Entfernen von Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr +++ Fahren unter Einfluss berauschender Mittel +++ Trunkenheitsfahrt auf der Autobahn 1
Delmenhorst (ots)
Unerlaubtes Entfernen von Unfallort und Trunkenheit im Straßenverkehr
Am 20.11.2021 ereignete sich gegen 05:35 Uhr auf der Autobahn 1 zwischen den Anschlussstellen Groß Ippener und Wildeshausen-Nord in Fahrtrichtung Osnabrück ein Verkehrsunfall bei dem der Unfallverursacher sich unerlaubt vom Unfallort entfernte. Im Rahmen einer Fahndung konnte das Fahrzeug gestellt werden. Dabei wurde beim Fahrzeugführer eine Beeinflussung durch alkoholische Getränke festgestellt. Der Unfallort befindet sich im Bereich der Samtgemeinde Harpstedt, Landkreis Oldenburg.
Ein 47 Jahre alter Sattelzugfahrer aus dem Landkreis Emsland befuhr die Autobahn in Fahrtrichtung Osnabrück und wurde zum Unfallzeitpunkt von einem anderen Sattelzug überholt. Dieser Überholvorgang ging einem 24 Pkw-Fahrer aus Münster offensichtlich nicht schnell genug, so dass dieser den Sattelzug aus dem Emsland rechts über den Standstreifen überholte. Dabei kam es zu einer seitlichen Berührung mit dem Sattelzug des 47 Jahre alten Emsländers. Unmittelbar nach dem Zusammenstoß beschleunigte der 24 Jahre alte Münsteraner und entfernte sich sehr schnell vom Unfallort. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte das Fahrzeug dann zwischen den Anschlussstellen Cloppenburg und Vechta festgestellt und angehalten werden. Bei der Kontrolle des 24 Jahre allein im Fahrzeug befindlichen Fahrers, wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,73 Promille. Aus diesem Grund wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein des 24 Jahre alten Münsteraners wurde beschlagnahmt. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
Gegen den Unfallverursacher wurde ein Strafverfahren wegen Unerlaubtem Entfernens von Unfallort und Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Der Sachschaden des Verkehrsunfalls wird auf ca. 9.000,- Euro geschätzt.
Fahren unter Einfluss berauschender Mittel und Fund einer geringen Menge Betäubungsmittel
Am 20.11.2021 kontrollierte gegen 21:30 Uhr eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Ahlhorn auf der A 1 zwischen den Anschlussstellen Vechta und Cloppenburg in Fahrtrichtung Bremen einen Pkw aus Belgien. Der Kontrollort liegt im Bereich der Gemeinde Bakum, Landkreis Vechta.
Im Rahmen der Kontrolle wurden bei dem 32 Jahre alten Pkw-Fahrer aus Belgien Auffälligkeiten in Hinblick auf die Einnahme berauschender Mittel festgestellt. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief dann positiv auf eine Beeinflussung auf Marihuana. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung angeordnet sowie ein Zustellungsbevollmächtigter benannt.
Im Rahmen der Kontrolle der 26 Jahre alten Beifahrerin aus Belgien wurde bei der Frau eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden. Diese Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Trunkenheitsfahrt auf der Autobahn 1
Am 20.11.2021 stellten Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn gegen 23:50 Uhr auf der Rastanlage Wildeshausen in Fahrtrichtung Osnabrück einen barfüßigen Pkw-Fahrer, der gerade sein Fahrzeug betankte, fest. Der Einsatzort liegt im Bereich der Gemeinde Dötlingen, Landkreis Oldenburg.
Als die Beamten den barfüßigen Mann während des Tankvorganges ansprechen, stellen sie deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des 44 Jahre alten polnischen Fahrer mit Wohnsitz in den Niederlanden fest. Zudem zeigten sich auch weitere körperliche, alkoholbedingte, Auffälligkeiten bei dem Mann. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,77 Promille. Aus diesem Grund wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Da der Mann keinen Führerschein mit sich führte, konnte dieser auch nicht einbehalten werden.
Es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Eine Sicherheitsleistung wurde angeordnet und ein Zustellungsbevollmächtigter wurde benannt. Dem 44 Jahre alten Polen wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Fahrzeugschlüssel wurde einbehalten.
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