Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: Alkoholisierter Pkw-Fahrer verursacht Verkehrsunfall auf der Autobahn 1 im Bereich der Stadt Lohne +++ drei Personen verletzt
Delmenhorst (ots)
Am Donnerstag, 19. Mai 2022, um 19:56 Uhr, wurde der Polizei über Notruf ein Verkehrsunfall auf der Autobahn 1 kurz vor der Anschlussstelle Vechta mitgeteilt. Ein Pkw sollte hierbei von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Baum kollidiert sein.
Als Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn am Unfallort eintrafen, befand sich eine 46-jährige Insassin des verunfallten Pkws bereits zur Behandlung in einem Rettungswagen.
Für den 48-jährigen Fahrer sowie für seine 46-jährige Beifahrerin, beide aus dem Kreis Heinsberg, befanden sich weitere Rettungswagen auf Anfahrt.
Zeugen, die mit dem Pkw auf der Richtungsfahrbahn Hamburg unterwegs waren, gaben an, dass sich der unfallverursachende Pkw auf ihrem Fahrstreifen mit hoher Geschwindigkeit von hinten näherte. Kurz bevor es zum Zusammenstoß mit dem vorausfahrenden Pkw der Zeugen kam, lenkte der Fahrer seinen Pkw abrupt vom rechten auf den mittleren Fahrstreifen. Im Anschluss verlor der Fahrer die Kontrolle über den Pkw, so dass dieser nach rechts in den Seitenraum schleuderte. Hier kollidierte er mit einer Anzeigentafel, durchbrach den Wildschutzzaun und kam mit dem Fahrzeugheck an einem Baum zum Stillstand.
Für die bereits in medizinischer Behandlung befindliche 46-jährige Mitfahrerin musste aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen ein Notarzt nachgefordert werden. Auch ein Rettungshubschrauber kam zum Einsatz. Für die Landung des Rettungshubschraubers musste die Richtungsfahrbahn Hamburg ab 20:55 Uhr für etwa 30 Minuten komplett gesperrt werden.
Im Rahmen der Unfallaufnahme mussten die Beamten feststellen, dass der 48-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein vor Ort durchgeführter Test ergab einen Atemalkoholwert von 1,79 Promille.
Ihm musste in einem Krankenhaus, in das er zur weiteren Behandlung eingeliefert wurde, eine Blutprobe im Beisein der Beamten entnommen werden. Auch wurde sein Führerschein nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg beschlagnahmt.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung sowie fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Seine Verletzungen sowie die Verletzungen der Beifahrerin wurden als leicht, die Verletzungen der Mitfahrerin als schwer, aber nicht lebensgefährlich, eingestuft.
Der Pkw, der starke Beschädigungen an Front und Heck aufwies, musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Der Sachschaden an Pkw, Anzeigentafel sowie Wildschutzzaun wurde auf etwa 15.000 Euro geschätzt.
Die Unfallaufnahme konnte gegen 21:50 Uhr beendet werden.
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