Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: Fahrer eines Sattelzuges fällt auf der Autobahn 1 im Bereich der Gemeinde Stuhr mit massiven Verstößen gegen die Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) auf
Delmenhorst (ots)
Zwei Beamtinnen der Autobahnpolizei Ahlhorn fiel am Sonntag, 22. Mai 2022, 06:50 Uhr, ein Sattelzug auf, der auf der Autobahn 1 in Richtung Osnabrück in erheblichen Schlangenlinien gelenkt wurde. Nur weil die Verkehrsdichte zum Feststellungszeitpunkt gering war, kam es zwischen der Anschlussstelle Brinkum und dem Dreieck Stuhr zu keiner Gefährdung Dritter.
Bei der Kontrolle auf einem Autohof an der Anschlussstelle Groß Mackenstedt überprüften die Beamtinnen die Fahrtüchtigkeit. Diese war aufgrund der starken Übermüdung des 52-jährigen Fahrers aus Nordrhein-Westfalen erheblich eingeschränkt. Die Überprüfung der einzuhaltenden Lenk- und Ruhezeiten, die mit einem digitalen Tachographen aufgezeichnet werden, ergab bereits vor Ort massive Verstöße. Laut Sozialvorschriften hätte er nach spätestens 4,5 Stunden Fahrzeit eine 45-minütige Pause einlegen müssen. Der Mann war bis zur Kontrolle aber mehr als neun Stunden unterwegs und hatte die Fahrt lediglich für sieben Minuten unterbrochen.
Eine zusammenhängende Ruhezeit konnte seit fast 39 Stunden nicht verzeichnet werden. In diesem Zeitraum wurden alleine mehr als 21 Stunden reine Fahrzeit aufgezeichnet.
Zudem wird in den Sozialvorschriften eine Wochenruhezeit vorgeschrieben, die grob gesagt nach einer Arbeitswoche eingelegt werden und mindesten 45 Stunden betragen muss. Diese hätte der Mann nach Auswertung der digitalen Daten vor 169 Stunden, also sieben Tagen einlegen müssen.
Zusätzlich wurden viele Zeiträume aufgezeichnet, in denen keine Fahrerkarte gesteckt und die Verstöße nicht zuzuordnen waren.
Gegen den 52-jährigen Mann aus Nordrhein-Westfalen wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften eingeleitet. Selbiges erwartet die verantwortliche Firma. Ein entsprechender Bericht an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wird gefertigt.
Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Einhaltung mit der Anbringung einer Lenkradkralle sichergestellt. Im Verlauf des Sonntags erschien ein Ersatzfahrer, der die Fahrt fortsetzte.
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