Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: Geschwindigkeitsverstoß auf der B75 in Delmenhorst +++ Festnahme des Fahrers wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln
Delmenhorst (ots)
Nach einem Geschwindigkeitsverstoß auf der B75 in Delmenhorst wurde am Montag, 29. Mai 2023, gegen 21:00 Uhr, der Fahrer eines Pkws kontrolliert und vorläufig festgenommen. Er transportierte nicht geringe Mengen Betäubungsmittel.
Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn befuhren zur Vorfallzeit die B75 in Richtung des Dreiecks Delmenhorst. Mit einem speziellen Videomessfahrzeug dokumentierten sie einen Geschwindigkeitsverstoß eines vorausfahrenden Pkws. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/ wurde dabei um 30 km/h überschritten. Sie folgten dem Pkw auf die Autobahn 28 in Richtung des Dreiecks Stuhr und führten auf dem Autohof zwischen Dreieck und Anschlussstelle Groß Mackenstedt die Kontrolle durch.
Der alleinige Insasse machte dabei zunächst falsche Angaben zu seiner Person. Da er keine Ausweisdokumente aushändigen wollte, durchsuchten die Beamten den Pkw. Sie konnten im Fahrzeug zwar keine Dokumente auffinden, sie wurden allerdings auf eine Einkaufstüte aufmerksam, die auf der Rücksitzbank stand. In dieser befand sich unter anderem ein Beutel mit weißem Pulver. Die weitere Suche brachte weitere Beutel zum Vorschein, in denen sich nicht geringe Mengen Betäubungsmittel befanden. Insgesamt wurden im Pkw 2,3 Kilogramm Marihuana, 124 Gramm Kokain und 20 Gramm Haschisch gefunden. Die Drogen sowie Bargeld wurden beschlagnahmt.
Bei der Durchsuchung der Person fanden sie dann auch ein gültiges Ausweisdokument, so dass die Identität des Mannes geklärt werden konnte. Es handelte sich um einen 38-Jährigen mit Wohnsitz in Bremen.
Wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln wurde der 38-Jährige vorläufig festgenommen. Im Besitz einer Fahrerlaubnis war er nicht. Weil zudem der Verdacht bestand, dass er unter dem Einfluss von Medikamenten und berauschenden Mitteln gestanden haben könnte, musste eine Blutprobe entnommen werden.
Der 38-Jährige wurde am Dienstag, 30. Mai 2023, einem Haftrichter vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Verden erließ dieser einen Haftbefehl wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit nicht geringen Mengen Betäubungsmitteln, der aber unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.
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